Dies folgt aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster von voriger Woche, das ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus März 2011 bestätigte.
Stellvertretend auch für die Städte Duisburg, Essen, Solingen und Wuppertal hatte die Stadt Remscheid dagegen geklagt, dass der Landschaftsverband für das Haushaltsjahr 2007 planmäßig Überschüsse erwirtschaftete. Über die Umlage wollte der Landschaftsverband hierfür seine Mitgliedskommunen zur Kasse bitten.
Zu Unrecht, entschied nunmehr das höchste nordrhein-westfälische Verwaltungsgericht: Landschaftsverbände dürfen nicht auf Kosten ihrer Mitglieder Haushaltsüberschüsse planen. Der Landschaftsverband Rheinland scheiterte damit endgültig in dem angestrengten Berufungsverfahren.
Kämmerer Dr. Johannes Slawig hierzu: „Die Stadt Wuppertal begrüßt, dass zu dieser wichtigen Frage nunmehr Rechtssicherheit besteht. Landschaftsverbände dürfen nicht auf Kosten ihrer Mitglieder Haushaltsüberschüsse planen. In Zeiten knapper Kassen müssen auch die Landschaftsverbände Zurückhaltung üben. Wenn Mitgliedskommunen zum Teil kaum mehr in der Lage sind, genehmigungsfähige Haushalte aufzustellen, passt es nicht, wenn der Landschaftsverband Überschüsse in seinem eigenen Haushalt plant und von seinen Mitgliedskommunen finanzieren lässt.“
Von der Entscheidung werden auch die Städte Remscheid, Solingen, Duisburg und Essen profitieren. Insgesamt kommen auf den Landschaftsverband für alle fünf Kommunen Rückzahlungen in Höhe von fast 3,2 Mio. Euro zu.