Das Land, so Meyer, habe auch in diesem Jahr wieder Mittel zur Verfügung gestellt, die für Umbaumaßnahmen zinsgünstige Darlehn möglich machen.
Gefördert wird zum Beispiel, wenn Wohnungen so umgebaut werden, dass alte und behinderte Menschen sie problemlos nutzen können. Diese Förderung ist nicht an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, eine Mietpreisbindung oder eine vorgeschriebene Belegung ist nicht vorgesehen.
Auch Haus- und Wohnungsbesitzer, die über eine bessere Isolierung, eine moderne Heizungsanlage oder andere Umbauten die Energiebilanz ihrer Immobilie verbessern, können die zinsgünstigen Darlehn nutzen. Für Miet- und Genossenschaftswohnungen gelten hier allerdings für die Dauer der Zinsverbilligung bestimmte Regelungen für die Miethöhe, eine Obergrenze für die Miete und eine so genannte Belegungsbindung.
Das Land, so Dezernent Meyer, wolle über diese Förderung erreichen, dass der aktuelle Wohnungsbestand an die Ziele des Klimaschutzes und an den demographischen Wandel – also eine alternde Gesellschaft – angepasst werde.
Alle Informationen zur Förderung, den notwendigen Unterlagen und dem Antragsverfahren erhalten Bauwillige beim Ressort Bauen und Wohnen, Abteilung Bauförderung und Wohnen, Team Wohnraumförderung unter der Durchwahl 0202/563 – 6041.