"Es ist wichtig, dass die Landesregierung alle relevanten Akteure beteiligen will, um eine gemeinsame Grundlinie in der Schulpolitik zu erreichen“, so Jung weiter nach einer Sitzung des Vorstandes in Köln. Ein Schulkonsens, wie er beispielsweise in Bremen für die Dauer von zehn Jahren zustande gekommen ist, bleibe aber ein ambitioniertes Vorhaben.
Mit dem „Schulpolitischen Sofortprogramm“ der neuen Landesregierung werden aus Sicht der Städte die richtigen Weichen gestellt, um die kommunalen Handlungsspielräume bei der örtlichen Schulorganisation zu erweitern. Hier werden Forderungen des Städtetages NRW aufgegriffen, zum Beispiel durch den Gesetzentwurf, der es den Kommunen freistellt, wieder Grundschulbezirke zu bilden. „Die Städte können damit als Schulträger beispielsweise die demografische Entwicklung und das veränderte Schulwahlverhalten der Eltern sinnvoll berücksichtigen. Allerdings sollten auch die Möglichkeiten, flexible Schulverbünde zu bilden, im Schulgesetz bald erweitert werden“, so Jung.
Die Städte haben ein starkes Interesse daran, dass die UN-Behindertenrechtskonvention bestmöglich umgesetzt wird. Der Städtetag NRW erwartet, dass der vom Land vorgesehene sogenannte Inklusionsplan die erforderlichen pädagogischen Grundlagen vorsieht, mit den notwendigen Personal- und Finanzmitteln ausgestattet wird und die Kommunen als Schul-, Jugend- und Sozialhilfeträger an der Entwicklung des Plans beteiligt werden. „Wir werden auch hier darauf achten, dass das Konnexitätsprinzip - Wer bestellt, bezahlt - strikt eingehalten wird und sich in der Praxis bewährt“, so Jung abschließend.