Bislang gab es in Wuppertal keine unabhängige Beschwerde- oder eine Ombudsstelle für ambulant betreute Erwachsene oder ihre Angehörigen.
Mit der Einrichtung von „Konsens“ erhält Wuppertal nun einen Beschwerderat. Betroffene haben jetzt jederzeit die Möglichkeit, ihre Beschwerden, aber auch Verbesserungsvorschläge und Anregungen loszuwerden.
„Konsens“ vertritt die Nutzerinteressen, ohne Rechtsinstanz zu sein und arbeitet nach dem so genannten „trialogischen Prinzip“. Das bedeutet, dass seine Aufgaben durch Betroffene, Angehörige und Fachkräfte wahrgenommen werden. Mit diesem Prinzip wurden in der psychiatrischen Versorgung bereits gute Erfahrungen gemacht.
„Konsens“ tagt monatlich in nichtöffentlicher Sitzung, seine ehrenamtlichen Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Außenvertretung nehmen zwei gewählte Sprecher wahr.
Träger von „Konsens“ ist die Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziales und Behinderung, in der alle in Wuppertal tätigen Träger und Einrichtungen vertreten sind und deren Geschäftsführung beim Ressort Soziales, Fachbereich Soziale Planung, Beratung und Qualitätssicherung liegt. Der Beschwerderat „Konsens“ ist deshalb hier organisatorisch angebunden.
„Das einheitliche, transparente neue Angebot ist ein weiterer Schritt zur Patienten- und Klientenzufriedenheit und dient der qualitativen Weiterentwicklung im immer wichtiger werdenden Bereich der ambulanten Erwachsenenhilfen“, so Sozialdezernent Dr. Stefan Kühn.