Während der Kontrolle der Arbeiter erschienen die Hauseigentümer und waren völlig entsetzt über ihren neu geteerten Hof, da dieser nicht versiegelt werden sollte. Sie haben glaubhaft versichert, die Arbeiter nicht beauftragt zu haben.
Die Kolonne ist nach einem bekannten Muster vorgegangen. Tagsüber werden ahnungslosen Hauseigentümern ohne deren Zustimmung die Einfahrten oder Höfe geteert. Abends erscheinen die Personen erneut und verlangen durch Bedrohung eine unangemessen hohe Bezahlung für zumeist schlechte Arbeit.
Unter den Arbeitern befanden sich auch zwei Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren. Da deren Eltern nicht erreichbar waren, wurden sie vom Ordnungsamt in die Kindernotaufnahme beziehungsweise die Jugendschutzstelle gebracht.
Da keiner der Arbeiter über eine gültige Reisegewerbekarte verfügte, wurde gegen den polizeilich bekannten Kolonnenführer außerdem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeleitet.