Auch sollten sich Hundebesitzer wegen der kleinen „Bambis“ strikt an die gültigen Regeln für einen Auslauf im Wald halten. Aktueller Anlass für den Appell der städtischen Forstabteilung: Am vergangen Freitag wurde ein städtischer Förster von einer Hundehalterin darum gebeten, ein Rehkitz aus ihrer Garage abzuholen. Dieses Kitz starb nach mehreren Tagen Pflege, weil es von einem Hund apportiert worden war und schwere innere Verletzungen davongetragen hatte. Zum Hintergrund: Zurzeit werden mehrere hundert Rehkitze von ihren Müttern (den Ricken) in den Wuppertaler Wäldern und Wiesen versteckt. Die Ricken suchen ihre Kitze nur wenige Male am Tag zum Säugen auf und entfernen sich dann wieder. Die allein im Gebüsch – und manchmal sehr nah am Weg – liegenden Kitze sind aber nicht verlassen. Die Ricken kehren regelmäßig zu ihnen zurück. Wenn sie dann aber mit ihren sehr empfindlichen Nasen menschliche Gerüche feststellen, weil ein Waldbesucher das Kitz berührt hat, dann nehmen sie ihr Kitz nicht mehr an. Dies hat zur Folge, dass solche verstoßenen Kitze verhungern müssen, weil sie sich noch nicht von Gräsern und Kräutern ernähren können. Auch Hunde, die trotz Verbotes abseits der Wege durch Wälder, Wiesen und Felder laufen, stellen eine große Gefahr für die Jungrehe und andere Jungtiere dar, die sich in ihr Versteck an den Boden drücken und nicht flüchten. Aus diesem Grunde weist die Forstabteilung darauf hin, dass laut den Bußgeldvorschriften im Landesforstgesetz Hunde abseits der Waldwege nicht unangeleint laufen dürfen und dass nach Landschaftsgesetz wildlebende Tiere nicht beunruhigt, verletzt oder getötet werden dürfen.