Doch leider handelt es sich dabei häufig um Gegenstände oder Produkte, die geschützt sind oder aus geschützten Tieren und Pflanzen hergestellt wurden. Deren Einfuhr unterliegt strengen Bestimmungen oder ist sogar ganz verboten. Immer wieder muss der deutsche Zoll daher Reisemitbringsel wie Elfenbeinschnitzereien, Riesenmuscheln, Korallen und Orchideen, aber auch Taschen aus Schlangen- oder Krokodilleder beschlagnahmen, weil die Bestimmungen des Internationalen Artenschutzes nicht beachtet wurden und die erforderlichen Papiere nicht vorgelegt werden konnten. Dies ist ärgerlich, denn nicht nur die Erinnerung an den Urlaub ist futsch – mitunter droht auch noch ein dickes Bußgeld.
Wer ein Urlaubssouvenir mitbringen möchte, sollte sich daher im Vorfeld der Reise im Internet genau informieren. Der deutsche Zoll bietet gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz umfangreiche, regelmäßig aktualisierte Informationen an, welche geschützten Pflanzen, Tiere oder Erzeugnisse in den verschiedenen Ländern zum Kauf angeboten werden könnten und wo besondere Vorsicht geboten ist. Außerdem sollte man sich am Urlaubsort informieren, ob die am Strand gesammelten Muscheln nach dortigem Landesrecht geschützt sind und daher die Ausfuhr nicht gestattet ist.
Weltweit sind etwa 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Der Artenschwund ist kein neues Phänomen, sondern wird bereits seit Jahrzehnten beobachtet. Um diesem entgegen zu wirken, hat die internationale Staatengemeinschaft bereits vor mehr als 35 Jahren das Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten, wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, kurz CITES, beschlossen, das in Deutschland im Jahr 1976 in Kraft trat. Deshalb besteht eine Meldepflicht für viele Tiere wie Papageien, Schildkröten und Schlangen bei der Unteren Landschaftsbehörde.