„Wir benötigen eine Vorlaufzeit für alle die Bürgerinnen und Bürger, die noch eine rote Plakette haben“, so der Oberbürgermeister. Das gelte auch für die rund 80 Busse der Wuppertaler Stadtwerke, so Stadtdirektor Dr. Slawig. Hier müssten vom Land verbindliche Aussagen getroffen und eine ausreichend lange Übergangszeit eingeräumt werden.
OB Jung erinnerte an die Zusage der vorigen Bezirksregierung, eine Verschärfung der Umweltzonen-Regelung erst nach einer Untersuchung der bisherigen Maßnahmen und deren Wirkung anzugehen. Derzeit sei noch nicht einmal die Datenlage klar, nach der Entscheidungen für eine „verschärfte“ Umweltzone getroffen würde. Land und Stadt, so Oberbürgermeister und Stadtdirektor, hätten deshalb noch für diese Woche ein Fachgespräch vereinbart, bei dem die Wuppertaler Messdaten und mögliche Konsequenzen erörtert werden sollen.
„Ziel ist ganz klar eine Verbesserung unserer Luftqualität“, so Dezernent Frank Meyer, bei der Stadt zuständig für Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr und Umwelt. Maßnahmen für eine bessere Luftqualität müssten aber auf die jeweiligen lokalen Bedingungen abgestimmt sein und dürften nicht pauschal angewendet werden. „Wir in Wuppertal haben kein Feinstaubproblem, wir haben ein NO2-Problem“, so Meyer. Hier könnte zum Beispiel der Einbau von Filtern, damit Autos eine gelbe Plakette bekommen können, kontraproduktiv sein: Dadurch würde zwar weniger Feinstaub erzeugt, dafür aber mehr NO2 erzeugt – schlecht für Wuppertals Luft.
Eine Neuregelung hat das Land auch für die Autos in Aussicht gestellt, die zurzeit mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Umweltzonen fahren. „Wir gehen davon aus, dass alle, die zurzeit ein Ausnahmegenehmigung haben, auch weiterhin eine bekommen können“, so Reinhard Behr vom Ressort Straßen und Verkehr. Autofahrer, deren Ausnahmegenehmigung am 31.Dezember diesen Jahres ausläuft, sollten schnell und wie in der Vergangenheit gewohnt eine Verlängerung dieser Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese gilt dann bis zum 30. Juni 2011. Für die Zeit danach hat das Land eine Neuregelung in Aussicht gestellt.