Es wird prozentual zum Einkommen berechnet oder beträgt bei Menschen, die „Hartz IV-Empfänger“ sind, pauschal 300 Euro.
Das wird zum 1. Januar kommenden Jahres anders werden: Nach einem Beschluss des Bundestages werden die 300 Euro ab dem kommenden Jahr auf das „Hartz IV“-Einkommen angerechnet – also abgezogen.
Besonders betroffen sind davon die Menschen, die sich entschlossen hatten, ihr Elterngeld über zwei Jahre zu strecken: Eltern konnten sich entscheiden, statt ein Jahr lang monatlich 300 Euro zu bekommen, sich zwei Jahre lang jeweils 150 Euro auszahlen zu lassen. Ihnen ginge ab dem kommenden Jahr damit ungerechterweise Geld verloren. Für sie gibt es deshalb eine Übergangsregelung: Die Option auf zwei Jahr muss bis zum 31. Dezember widerrufen werden. Bei Fragen und dem Ausfüllen des Antrags helfen die Ansprechpartner der ARGE Wuppertal weiter.