Ausschließlich für den Fall, dass Ihnen Ihre Lohnsteuerkarte nachweislich nicht zugestellt wurde, kann die Meldebehörde bis zum 31. Dezember, auf Antrag eine gebührenfreie Ersatzlohnsteuerkarte ausstellen. Verloren gegangene, unbrauchbar gewordene oder zerstörte Lohnsteuerkarten werden gegen eine Gebühr von 5,00 Euro ersatzweise ausgestellt. Eine Befreiung von der Gebühr ist nicht möglich.
Wer eine Lohnsteuerkarte bekommen hat, sollte unbedingt prüfen, ob die aufgedruckten Daten wie Geburtsdatum, Steuerklasse, Religionszugehörigkeit und Adresse richtig sind. Auch die Zahl der Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren sollte richtig sein, bevor die Karte an den Arbeitgeber weiter gegeben wird. Änderungen auf der Lohnsteuerkarte (z. B. Steuerklassenwechsel oder Eintragung von Kinderfreibeträgen) können unmittelbar nach Zustellung der Steuerkarten beantragt werden.
Zuständig für die Eintragung und Berichtigung von Körperbehindertenfreibeträgen ist das Finanzamt.
Öffnungszeiten der zentralen Meldestelle in Barmen:
Anschrift: Wuppertal-Barmen, Steinweg 20
Montags bis mittwochs von 07.30 bis 14.00 Uhr,
donnerstags von 07.30 bis 17.30 Uhr,
freitags von 07.30 bis 12.00 Uhr.
Öffnungszeiten der Meldestellen in den Bürgerbüros:
Anschriften: Wuppertal-Cronenberg, Rathausplatz 4,
Wuppertal-Langerfeld, Schwelmer Straße 15,
Wuppertal-Ronsdorf, Marktstraße 21,
Wuppertal-Vohwinkel, Rubensstraße 4
Montags bis freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr,
zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr.
Öffnungszeiten der Außenstelle Beyenburg:
Anschrift: Wuppertal-Beyenburg, Am Kriegermal 22
Dienstags und donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr,
zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr.