Der „Aufgabenzuwachs“ ist durch die Zusammenlegung der Veterinärämter in Remscheid, Solingen und Wuppertal zum 1. Januar 2010 erforderlich. Denn in den Nachbarstädten sind bereits die Ämter für Natur- und Umweltschutz für den Artenschutz zuständig.
Auch Fragen zum Besitz und die Vermarktung von geschützten Pflanzen, Tieren und deren Verarbeitungsprodukte (Pelzmäntel, Handtaschen oder Gürtel aus Krokodil- und Schlangenleder, Elfenbeinerzeugnisse) werden ab sofort im Ressort Umweltschutz beantwortet.
Die Mitarbeiter kontrollieren auch die Zoofachgeschäfte, Händler und Züchter.
Für eine persönliche Vorsprache sollte ein Termin vereinbart werden.
In der gesamten Europäischen Union gilt die EU-Artenschutzverordnung, die europaweit einheitliche Umsetzung des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES). Die Überwachung der Einhaltung dieses Grundsatzes ist eine staatliche Aufgabe. In Nordrhein-Westfalen überwachen in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen.