Ab Mittwoch, 20. Januar stehen Ihnen die Mitarbeiter wieder zu den bekannten Sprechzeiten mittwochs bis freitags 8 Uhr bis 12 Uhr und donnerstags 14 Uhr bis 17.30 Uhr zur Verfügung.
Durch das vom Landtag NRW in diesem Monat verabschiedete Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum ergeben sich Änderungen, die eine Software-Umstellung und eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter erfordern.
Aus diesem Grund finden in der Zeit vom 4. bis zum 19. Januar keine Beratungen zur Wohnbauförderung für Eigentumsmaßnahmen statt. Ebenso können in dieser Zeit keine Wohnberechtigungsscheine ausgestellt werden.
Ab Mittwoch, 20. Januar stehen Ihnen die Mitarbeiter wieder zu den bekannten Sprechzeiten mittwochs bis freitags 8 Uhr bis 12 Uhr und donnerstags 14 Uhr bis 17.30 Uhr zur Verfügung.