Die Koordination und Umsetzung von Zuchtprogrammen außerhalb natürlicher Lebensräume fallen unter den Begriff Ex-Situ-Artenschutz und bedeuten Artenschutz im Zoo. Die Verantwortung der Zoos für den Erhalt bedrohter Tierarten ist auch im Bundesnaturschutzgesetz beschrieben. Unter artgemäßer Haltung und Wahrung genetischer Diversität soll die Entnahme von Tieren aus Wildbeständen vermieden und die Nachzuchten – sofern möglich - wieder in ihren angestammten Lebensraum angesiedelt werden.
Beispiele hierfür sind etwa die bereits ausgestorbene Socorrotaube oder der Davidshirsch (Milu). Ob die Socorrotaube jemals wieder im östlichen Pazifik gurrt oder der Davidshirsch in Asien seinen natürlichen Lebensraum während der Brunft röhrend verteidigt, bleibt offen. Die Zoos jedoch haben über ihren ex situ-Artenschutz maßgeblich an dem Erhalt dieser Arten beigetragen.
Außerdem verpflichten sich die Zoos und Aquarien auch über den In-Situ-Artenschutz ihren Beitrag zum Erhalt der Biodiversität zu leisten. Daher setzten sich der Zoo-Verein e.V. und der Grüne Zoo Wuppertal außerhalb des Zoos für Projekte ein, die der Sicherung natürlicher Lebensräume von Tieren dienen.
Beispiele für die Auswilderung zoogeborener Tierarten sind etwa die Europäischen Wisente, Goldgelbe Löwenäffchen oder die Przewalskipferde.