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Duales Studium Bachelor of Laws im Ordnungsdienst

Im Dualen Studium zum Bachelor of Laws im Ordnungsdienst stehen vielseitige Aufgaben an. Ganz wichtig: Der Schwerpunkt des Dualen Studiums liegt auf den juristischen Fächern.

Bachelor of Laws im Ordnungsdienst

Als Bachelor of Laws im Ordnungsdienst solltest Du Interesse an Recht und Gesetz haben, denn du nimmst eigenverantwortlich und verantwortungsbewusst Fachaufgaben unter Anwendung des geltenden Rechts wahr.

Du hast Interesse an einem spannenden und abwechslungsreichen Job, bei dem jeder Tag anders verläuft? Du möchtest für die Sicherheit und Ordnung der Stadt Wuppertal sorgen?

Dann bist Du bei uns genau richtig! Wir bieten Dir ein Duales Studium im Beamtenverhältnis auf Widerruf.




Was macht eigentlich so ein Ordnungsdienst? Wie grenzt er sich von den Aufgaben der Polizei ab?

Ganz formal: 

Für die Aufgaben der Gefahrenabwehr sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig – nicht die Polizei.

Die Polizei nimmt die Aufgaben der Gefahrenabwehr rechtmäßig immer nur dann wahr, wenn die Ordnungsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig einschreiten kann.

Darüber hinaus sind verschiedene Rechtsbereiche ausschließlich den Ordnungsbehörden zugeordnet.

Gaststättenkontrollen dürfen bspw. ausschließlich von den Ordnungsbehörden durchgeführt werden, da nur diese die entsprechenden Betretungsrechte haben. Ähnliches gilt auch für die Maßnahmen nach dem „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ (PSychKG), in denen die Ordnungsbehörde über die zwangsweise Unterbringung von Personen, die sich selbst oder andere gefährden, entscheidet.

Auch Sicherheitsdienste/Bewacher dürfen ausschließlich von der Ordnungsbehörde kontrolliert werden. Ebenso sind die Maßnahmen nach dem Prostituiertenschutzgesetz der Ordnungsbehörde vorbehalten.

Du siehst, unser Betätigungsfeld ist unglaublich groß. 

Was darf der Ordnungsdienst?

Unsere Arbeitsweise ähnelt stark der der Polizei.

Du wirst uniformiert im Streifendienst eingesetzt. Unsere Einsatzfahrzeuge sind deutlich erkennbar.

Da das Polizeigesetz in großen Teilen auch für uns gilt, dürfen wir z.B.

·        Identitäten feststellen

·        Sachen beschlagnahmen

·        Platzverweise erteilen

·        Personen in Gewahrsam nehmen

·        Personen und Sachen durchsuchen

·        Und ja: Wir dürfen auch Autos anhalten

Wie arbeitet der Ordnungsdienst?

Wir verfügen über eine eigene Leitstelle, in der das gleiche Einsatzleitverfahren betrieben wird wie in den NRW-Polizei-Leitstellen. Dort gehen die Meldungen in der Regel telefonisch ein. Bis zu fünf Disponenten kümmern sich um eine zeitnahe Einsatzabwicklung.

Diese erfolgt in Gänze digital. D.h. der Disponent verschickt die anfallenden Einsätze digital auf die mitgeführten Endgeräte.

Kommuniziert wird über den sogenannten „BOS-Funk“. BOS steht für „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“. Letztlich also der gleiche Funk, der auch von der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst genutzt wird.

Natürlich arbeiten wir auch eng mit der Polizei zusammen. Bereits seit 2003 sind unsere Mitarbeitenden fester Bestandteil der Innenstadtwache in Elberfeld. Hier wird Zusammenarbeit großgeschrieben und durch gemeinsame Streifen auch nach außen verdeutlicht.

Besonders freut uns, dass unsere „Auszubildenden“ einen kompletten Ausbildungsabschnitt im Wachdienst der Polizei verbringen dürfen und von den dortigen Ausbildern und Ausbilderinnen noch einmal einen besonderen Blick auf deren Tätigkeit erhalten.

Um deine Aufgaben erfüllen zu können, wirst du neben der Uniform auch mit Funk, Smartphone, stich- und schusssicherer Weste, Einsatzmehrzweckstock, Reizstoffsprühgerät und stichsicheren Handschuhen ausgerüstet.

Wie läuft meine Ausbildung ab?

 Du wirst ein dreijähriges Studium durchlaufen, das du mit dem Bachelor of Laws abschließen wirst. Das Studium gliedert sich in theoretische Bereiche, die an der Hochschule für Polizei und Verwaltung vermittelt werden, und fachpraktische Abschnitte, die du im Ordnungsamt verbringen wirst.
Mit diesem Studium steht dir aber auch der Weg in die gesamte Verwaltung offen. Sollte es dir also zu irgendeinem Zeitpunkt beim Ordnungsamt zu spannend werden, kannst du dich in andere Bereiche unserer Verwaltung verändern.

Du möchtest in Deinem Berufsleben Abwechslung und verschiedene spannende Tätigkeitsbereiche - und das bei nur einem Arbeitgeber? Kontaktfreudigkeit, Teamfähigkeit und Engagement gehören zu Deinen Eigenschaften? Du möchtest eine sichere Ausbildung durch die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf?

Dann bewirb Dich auf das Duale Studium Bachelor of Laws im Ordnungsdienst bei der Stadtverwaltung Wuppertal.

Alle Infos auf einen Blick findest Du hier:

Dauer des dualen Studiums 3 Jahre
Vergütung 1405,68 EUR während der gesamten Ausbildungszeit
Anstellungsverhältnis Beamtenverhältnis auf Widerruf
Voraussetzungen
  • Abitur, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • es gelten die laufbahnrechtlichen Altersgrenzen nach § 14 des Landesbeamtengesetzes für das Land NRW

Erfahre mehr zum Ablauf des Dualen Studiums:

Startschuss

Zu Beginn Deines Studiums wirst Du zur Beamtin/ zum Beamten auf Widerruf ernannt.

In der ersten Woche lernst Du Deine neue Arbeitgeberin und Deine Mitstudierenden näher kennen.


Studienbeginn

Deine ersten zwei Studienabschnitte (von September bis Ende Mai des Folgejahres) wirst Du an der Hochschule für Polizei und Verwaltung (HSPV) in Hagen absolvieren. Du wirst zusammen mit maximal 30 weiteren Studierenden aus anderen Kommunen in einen festen Kursverband eingeteilt.

Zudem erhältst Du direkt einen Stundenplan, auf dem unter anderem die folgenden Fächer stehen:

  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Staatsrecht
  • Sozialrecht
  • Zivilrecht
  • Externes Rechnungswesen
  • Kommunales Finanzmanagement
  • Öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Erste Teilerfolge

Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab. Dabei gibt es unterschiedliche Prüfungsformen wie die Klausur, das Fachgespräch oder die Hausarbeit.


Praktische Eindrücke

Der praktische Teil Deiner Ausbildung findet in allen erforderlichen Modulen im Ordnungsamt statt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden. Wir arbeiten im Schichtdienst montags bis freitags von 06:00h bis 22:00 h, samstags und sonntags von 10:00h bis 18:00 h.

Zu unserer Tätigkeit kommen aber noch zahlreiche Sonderaktionen (Begleitung von Großveranstaltungen, Gaststättenkontrollen, Jugendschutzkontrollen usw.) die zeitlich deutlich über die oben genannten Zeiten hinausgehen können.

Der erste praktische Abschnitt dauert 13 Wochen und beginnt im Juni.


Abwechslungsreiche Inhalte

Dein dritter Studienabschnitt dauert 14 Wochen, in denen Du unter anderem folgende Module belegen wirst:

  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Sozialrecht
  • Verwaltungsmanagement und Organisation
  • Personalrecht
  • Kosten- und Leistungsrechnung

Spannende Projektarbeit und weitere Praxisphasen

Das gesamte folgende Jahr wirst Du in der Praxis verbringen. Insgesamt absolvierst du drei praktische Module und eine neunwöchige Projektarbeit. 


Endspurt

In Deinem letzten Studienabschnitt, der 16 Wochen dauert, wirst Du in die speziellen Grundlagen des Verwaltungshandelns reinschnuppern und auch zwei Wahlpflichtmodule belegen.

Danach hast Du 7 Wochen Zeit, um Deine Bachelorarbeit zu verfassen.


Am Ziel

Dein letzter Praxisabschnitt dauert 10 Wochen. 

Von nun an wirst du bereits vollwertig im Ordnungsdienst eingesetzt.


So geht's weiter

Nach dem Studium steigst Du in die Besoldungsgruppe A 9 Stufe 3 ein und bekommst 2953,03 EUR Gehalt.

Du kannst Dich nach dem Studium auf verschiedene Stellen bewerben und somit innerhalb der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, aufsteigen.

Weiterhin hast Du die Perspektive, ein Masterstudium zu absolvieren oder mit einigen Jahren Berufserfahrung die modulare Qualifizierung zu beginnen.

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