Der Eigenbetrieb ist unter anderem mit verantwortlich für die Aufstellung und Fortschreibung
• der Abwasserbeseitigungssatzung
• der Abwassergebührensatzung
• der Generalentwässerungsplanung
• des Abwasserbeseitigungskonzeptes
und holt die hierzu notwendigen Ratsbeschlüsse ein.
Er bedient sich seit 1997 der WSW AG zur Planung, zum Bau, zur Unterhaltung und zum Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen (Schmutz- und Regenwasserkanäle, Beckenbauwerke usw.)
Er setzt den Anschluss- und Benutzungszwang durch, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer ihre bebauten und versiegelten Grundstücke nicht an den in der Straße liegenden öffentlichen Kanal anschließen wollen.
Die Erhebung der Schmutz- und Regenwassergebühren obliegt dem städtischen Steueramt.
Ebenso können Sie sich zum Thema Gartenbewässerung im Zuge der Gebührenreduzierung an das Steueramt wenden.