Die vorbereitenden Untersuchungen klären die Anwendungsvoraussetzungen für das Besondere Städtebaurecht. Es werden hierfür alle entscheidungsrelevanten Informationen zusammengestellt. Dabei werden die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen untersucht und geprüft.
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen dienen als Grundlage für die weiteren Planungsschritte, für die Wahl des Sanierungsverfahrens und für die Abgrenzung des förmlich festzulegenden Sanierungsgebietes. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse findet zudem in einem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) statt.