Elterngeld
Das Elterngeld ist eine Transferzahlung des Staates für Familien mit kleinen Kindern zur Unterstützung bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage. Die Elterngeldzahlung geht über die Zeit des Mutterschutzes hinaus.
Wohngeld
Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.
Kindergeld
Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn:
- Ihr Kind unter 18 Jahren ist (unter bestimmten Voraussetzungen auch länger),
- Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
- Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist.
Familienkasse Nordrhein-Westfalen
Hünefeldstr. 10a
42285 Wuppertal
Telefon
0800 4 5555 30(Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag)*
0800 4 55555 33(Auszahlungstermine)*
*Der Anruf ist für Sie kostenfrei.
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Kinderzuschlag
Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn:
- Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt, unter 25 Jahren und unverheiratet ist,
- Sie Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind erhalten,
- Ihr Einkommen zusammen mit dem Kinderzuschlag so hoch ist, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben,
- Ihr Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) beträgt und die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt.
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Öffnungszeiten
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Dienstag 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt
Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ein Anspruch.
Die Beistandschaft
Die Einrichtung einer Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes. Die Beistandschaft hat insbesondere die Aufgaben, die Vaterschaft Ihres Kindes festzustellen oder/und die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes geltend zu machen und den monatlich fälligen Unterhalt einzuziehen.
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