Arbeitslosengeld (ALG) wird zwischen ALG I und ALG II unterscheiden
Einen Anspruch auf ALG I haben Sie, wenn Sie arbeitslos sind und innerhalb der letzten zwei Jahre für mindestens zwölf Monate ein versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt haben. Wenn Sie arbeitslos sind oder dies in Kürze werden, melden Sie sich bitte arbeitsuchend. Dies können Sie bei der Agentur für Arbeit persönlich oder über die Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/erste-schritte-arbeitslosigkeit tun.
Personen, die keinen Anspruch auf ALG I haben oder Personen deren Einkommen aus einer Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern, können einen Antrag auf ALG II beim Jobcenter stellen.
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