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Wuppertaler Initiative für Pflegekinder

Rechte und Pflichten

Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis

Im Normalfall liegt die elterliche Sorge für das Pflegekind auch nach der Unterbringung in einer Pflegefamilie weiterhin bei den leiblichen Eltern oder bei einem Vormund.

 

Pflegeeltern sind jedoch berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden und die Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Fällen zu vertreten. Zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens zählen beispielsweise:

 

  • in der Schule: Gespräche mit Lehrern, Konferenzen
  • Arztbesuche
  • Anmeldungen in Vereinen
  • Urlaube im Inland
  • alle weiteren Entscheidungen des Alltags

 

Über Angelegenheiten des täglichen Lebens hinausgehende Entscheidungen müssen vom Vormund oder den leiblichen Eltern unterzeichnet werden.

 

Beispiele:

  • Anmeldung in Kindergarten oder Schule
  • Operationen/Impfungen
  • Religionszugehörigkeit

Hilfeplangespräch

Das Jugendamt hat die Aufgabe, die Hilfe für das Kind zu koordinieren. Dies geschieht in Form eines Hilfeplangespräches. Beteiligt sind die Pflegeeltern und leiblichen Eltern des Kindes, eine Jugendamtsmitarbeiterin (Bezirkssozialdienst), eine Mitarbeiterin des Pflegekinderdienstes, eventuell ein Vormund, andere Helfer und das Pflegekind.

 

Im Hilfeplan wird unter anderem festgelegt, was das Kind braucht, was die Pflegeeltern leisten sollen und können und wie die Besuchskontakte zur Herkunftsfamilie geregelt werden. Der Hilfeplan findet in regelmäßigen Abständen alle 6- 12 Monate statt.


Aufsichtspflichten

Die Aufsichtspflicht gehört zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens und ist daher von den Pflegeeltern auszuüben. Pflegeeltern haften auch für Schäden, die Pflegekinder Dritten zufügen. Die Aufsichtspflicht ist abhängig vom Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes.


Mitteilungspflichten

Die Pflegeeltern verpflichten sich im Pflegevertrag, dem zuständigen Pflegekinderdienst wichtige Ereignisse mitzuteilen, z. B.

 

  • ernstliche Erkrankungen des Pflegekindes oder der Pflegeeltern
  • anstehende Untersuchungen, z.B. Diagnostik
  • Unfälle
  • beabsichtigte Wohnungswechsel
  • Ehescheidungen oder Trennungen.

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