Pflegeeltern, die ein Kind auf Dauer aufnehmen, haben wie leibliche Eltern oder Adoptiveltern einen Anspruch auf Elternzeit. Die Elternzeit kann ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Pflegekindes, bis dieses acht Jahre alt ist beansprucht werden. Ein Anspruch auf Elterngeld besteht in der Regel nicht, da ja Pflegegeld gezahlt wird.