Verbeheimatung bedeutet, dass das Kind nicht bei den leiblichen Eltern leben kann, sondern seinen Lebensmittelpunkt („Heimat") in der Pflegestelle gefunden hat und eine Rückkehr zu den leiblichen Eltern nicht in Frage kommt.
Verbeheimatung bedeutet, dass das Kind nicht bei den leiblichen Eltern leben kann, sondern seinen Lebensmittelpunkt („Heimat") in der Pflegestelle gefunden hat und eine Rückkehr zu den leiblichen Eltern nicht in Frage kommt.