Inobhutnahme bezeichnet die vorläufige Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in Not- oder Krisensituationen durch das Jugendamt. Diese Maßnahme wird über den § 42 SGB VIII geregelt und stellt eine so genannte andere Aufgabe der Jugendhilfe dar.
In Obhut können sich Minderjährige auch selbst begeben oder werden von Dritten (Polizei, Betreuern etc.) dem Jugendamt gemeldet. Dafür wurden in Wuppertal die Kindernotaufnahme (für Kinder bis 13 Jahre) und die Jugendschutzstelle (für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahre) eingerichtet.