Das SGB VIII (Achtes Buch im Sozialgesetzbuch) ist der Artikel 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG= „Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts"). Das KJHG umfasst die bundesgesetzlichen Regelungen in Deutschland, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen. Das SGB VIII regelt bundeseinheitlich die Leistungen gegenüber jungen Menschen (Kinder, Jugendliche, junge Volljährige) sowie deren Familien (Eltern, Personensorgeberechtigte, Erziehungsberechtigte). Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verantwortlich dafür, dass die Leistungen erbracht werden. Sie richten zur Durchführung ihrer Aufgaben Landesjugendämter und Jugendämter ein.