Kann ein Kind aufgrund einer akuten Krise nicht in seiner Herkunftsfamilie bleiben oder muss aufgrund einer Kindeswohlgefährdung in Obhut genommen werden, gibt es die Möglichkeit der Bereitschaftspflege. Für eine begrenzte Zeit (i. d. R. 2 Wochen bis 3 Monate) wird das Kind bei einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht. Dies dient dazu, eine Klärung zu finden, wo das Kind auf Dauer leben wird: Kann es zurück zur Herkunftsfamilie? Wird es in eine Dauerpflegefamilie vermittelt oder in ein Heim?