"Wohnen mit Unterstützung", auch Service Wohnen oder Betreutes Wohnen genannt, ist das selbständige Wohnen in einer vollständigen, nach Möglichkeit abgeschlossenen Wohnung mit einem bestimmten Maß an Betreuung.
Wohnen mit Unterstützung finden - Checkliste
Viele Menschen wünschen sich neben einer möglichst großen Selbständigkeit in ihrem Leben ein hohes Maß an Sicherheit und auch die Möglichkeit, an Veranstaltungen teilzunehmen und Kontakte zu pflegen.
Vielleicht stellen Sie sich folgende Fragen:
- Ist das “Service Wohnen“ die richtige Wohnform für mich?
- Was bietet welche Einrichtung für meinen persönlichen Bedarf an?
- Welche Fragen kann ich stellen, um das herauszufinden?
- Welche Kosten muss ich berücksichtigen?
In der Checkliste stellen wir Ihnen verschiedenen Fragen vor, die Ihnen helfen sollen, die für Sie geeignete Einrichtung zu finden.
Lesen Sie sich die Fragen in Ruhe durch und suchen Sie die aus, die für Sie persönlich von Bedeutung sind. Nehmen Sie sich für Ihre Fragestellung genügend Zeit und kreuzen Sie die Fragen – zur besseren Kennung – einfach an.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ebenso wenig die allgemeinen Informationen. Vielleicht stellen Sie beim Lesen fest, dass Sie noch ganz andere Fragen haben.
Checkliste, Beratung, Unterstützungsangebote
Was Sie allgemein zum „Wohnen mit Unterstützung“ wissen sollten!
Wenn Sie sich für das „Wohnen mit Unterstützung“ interessieren, müssen Sie wissen, dass der Begriff des "Betreuten Wohnens" oder auch des "Service-Wohnens" nicht gesetzlich geschützt ist und die verschiedensten Wohn- und Betreuungskonzepte beinhaltet.
Deshalb ist es für Sie um so wichtiger, die verschiedenen Angebote genau auf ihre Leistungen und Preise hin zu vergleichen. Mit der Entwicklung der DIN 77-800 und dem Qualitätssiegel "Betreutes Wohnen für ältere Menschen in NRW" sind einheitliche Standards für einen wachsenden Markt geschaffen worden
Die Miet- und Betreuungskosten für das „Service Wohnen“ müssen Sie selbst tragen. Hierfür können keine Leistungen aus der Pflegeversicherung beansprucht werden. Benötigen Sie jedoch ambulante Pflege, so ist die Leistung aus der Pflege- oder Krankenversicherung zu beantragen.
Sie müssen mit dem Betreiber des „Service Wohnen“ zwei Verträge abschließen:
- den Mietvertrag und
- den Vertrag über die verbindlichen Grundserviceleistungen.
Unter Grundserviceleistungen versteht man Leistungen, die Sie auf jeden Fall mitmieten müssen. Es handelt sich zum Beispiel um Reinigungsarbeiten außerhalb der Wohnung, Winterdienst oder eine Notruforganisation rund um die Uhr. Bei der Berechnung der Kosten, die auf Sie zu kommen, müssen Sie zu der Miete, den Nebenkosten und den Heizkosten diese Grundserviceleistungen, oder auch Betreuungspauschale , mit hinzurechnen, denn diese Kosten müssen Sie auf jeden Fall bezahlen, auch wenn Sie die darunter angebotenen Leistungen nicht oder noch nicht benötigen.
Darüber hinaus bieten die Betreiber in der Regel auch weitere Wahlserviceleistungen an. Diese müssen Sie dann zusätzlich bezahlen. Lassen Sie sich die Kosten genau aufschlüsseln. Es ist sinnvoll, sich zu überlegen, wie hoch Ihre persönliche, finanzielle Belastungsgrenze liegen kann. Aus diesem Grund kann es wichtig sein, Leistungen, die Sie noch nicht benötigen, die sie aber vielleicht später einmal hinzuwählen wollen, vorher einmal probeweise zu berechnen und zu den oben genannten Leistungen hinzu zu ziehen. Dann lässt sich leichter erkennen, ob Sie unter Einbezug dieser Leistungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen oder sie übersteigen.
Welche Einrichtung des „Service Wohnens“ die richtige für Sie ist, erfahren Sie, wenn Sie sich intensiv mit der „Checkliste“ auseinander setzen sowie eine Besichtigung der Einrichtung vornehmen und das ausführliche Gespräch mit der betreffenden Ansprechperson des „Wohnens mit Unterstützung“ suchen.
Sind Sie sich nicht sicher, ob das „Service Wohnen“ eine Möglichkeit für Ihre persönliche Situation darstellt, so helfen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter!
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ambulante Wohngruppen
Neue Wohnformen wie Senioren- oder Pflege-Wohngemeinschaften bieten die Möglichkeit, zusammen mit Frauen und Männern in derselben Lebenssituation zu leben und Unterstützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten. Für die Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen, sogenannten Pflege-WGs, sieht die Pflegeversicherung eine Anschubfinanzierung vor, die es seit 2017 auch für Pflegebedürftige im neuen Pflegegrad 1 gibt.
Pflegebedürftigkeit in Stufen |
Leistungen seit 2015 einmaliger Höchstbetrag |
Pflegebedürftigkeit in Graden |
Leistungen seit 2017 einmaliger Höchstbetrag |
- | - | 1 | 2500 Euro pro Person/10000 Euro pro Wohngruppe |
sog. Pflegestufe 0 (mit Demenz) 1-3 |
2500 Euro pro Person 10000 Euro pro Wohngruppe |
Pflegegrad 2-5 | 2500 Euro pro Person/10000 Euro pro Wohngruppe |
Stärkere Unterstützung von Pflege-Wohngemeinschaften
= Leistungen auch schon für Pflegebedürftige im neuen Pflegegrad 1
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, haben unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu den anderen Leistungen Anspruch auf einen monatlichen Wohngruppenzuschlag. Damit kann eine Person finanziert werden, die in der Pflege-Wohngemeinschaft zum Beispiel organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernimmt. Der Wohngruppenzuschlag wird ab 2017 erhöht und steht auch Pflegebedürftigen im neuen Pflegegrad 1 zu.
Pflegebedürftigkeit in Stufen |
Leistungen seit 2015 max. Leistung pro Monat |
Pflegebedürftigkeit in Graden |
Leistungen ab 2017 max. Leistung pro Monat |
- | - | 1 | 214 Euro |
sog. Pflegestufe 0 (mit Demenz*) und Pflegestufe 1-3 | 205 Euro | 2-5 | 214 Euro |
*Gilt für Personen, mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von Paragraph 45 des SGB 11 - das sind insbesondere an Demenz erkrankte Menschen