Besuchs- und Begleitdienste sollen es Älteren, Kranken, Pflegebedürftigen und Behinderten ermöglichen, am Leben der Gesellschaft teil zu nehmen, soziale Bindungen zu erhalten oder zu erneuern: Besuchsdienste in der eigenen Wohnung (Begleitung bei Aktivitäten nach Wunsch, z.B. Zeitung (vor)lesen, Spiele spielen, sich unterhalten) und Begleitdienste (z.B. bei Arztbesuchen, zu Behörden oder zu kulturellen Veranstaltungen, bei Spaziergängen und geselligen Veranstaltungen).
Für die Angaben des Leistungsangebots sind ausschließlich die Anbieter selbst verantwortlich; Ansprechpartner ist der Anbieter. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.