Einkaufshilfen bestehen i.d.R. aus dem Angebot des Einkaufs nach Einkaufszettel durch Mitarbeiter des Dienstes oder der Begleitung des Kunden beim Einkauf. Die Zugangsvoraussetzungen (z.B. Möglichkeit der kurzfristigen Inanspruchnahme, Angebot für bestimmten Stadtteil) und Preise (Preis je Stunde oder je Einsatz, Berechnung von gesonderten Fahrtkosten) variieren. Daneben bieten insbes. größere Lebensmittelläden Zuliefermöglichkeiten an.
Für die Angaben des Leistungsangebots sind ausschließlich die Anbieter selbst verantwortlich; Ansprechpartner ist der Anbieter. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.