Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen das selbstbestimmte Leben in der Häuslichkeit ermöglichen und pflegende Personen entlasten. Hierfür kann ggf. nach § 45b SGB XI der Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro in Anspruch genommen werden.
Zu den Angeboten zählen:
- die Einzelbetreuung in der Häuslichkeit (z.B. Anleitung zur sinnhaften Beschäftigung, Gespräche führen etc.)
- die Entlastung von Pflegenden (z.B. Hilfestellung bei der Organisation von Unterstützungsleistungen, Organisation von Treffen mit anderen Pflegepersonen)
- die Entlastung bei der Haushaltsführung (z.B. Haushaltsreinigung, Pflege von Wäsche und Bekleidung)
- die Entlastung durch individuelle Hilfen (z.B. Hilfe bei Anträgen, Begleitung zum Arzt, Hilfestellung bei Krankenhausaufenthalt)
- die Betreuungsgruppe (z.B. gemeinsames Singen und Basteln, meist von Menschen mit gleicher Einschränkung)
Die hier genannten Angebote sind nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW (AnFöVO NRW) bzw. nach der bis 31.12.2016 gültigen Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige NRW (HBPfVO NRW) anerkannt.
Für die Angaben des Leistungsangebots sind ausschließlich die Anbieter selbst verantwortlich; Ansprechpartner ist der Anbieter. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.