Über das NRW-Förderprogramm Regionales Kultur Programm (Kulturregion Bergisches Land) werden in Kooperationen durchgeführte Kulturprojekte unterstützt, die durch eine thematische Auseinandersetzung mit der Region das Bergische Profil stärken und aus denen zeitlich begrenzte öffentlich zugängliche Veranstaltungen hervorgehen. Dies bedeutet, dass z.B. Vorhaben wie Dauerausstellungen nicht gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung ist die Kooperation mit mindestens drei Partnern aus mindestens zwei Städten der Region, Antragsfrist ist jeweils der 30.09. des Jahres. Das Kulturbüro beteiligt sich mit einem Eigenanteil an der Förderung des Regionalen Kultur Programms und ist in der Jury vertreten.
Eine Beratung durch Frau Meike Utke ist für eine Antragsstellung Pflicht. Die Beratung kann auch telefonisch erfolgen: