Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken. Da nur Mitgliedskörperschaften des LVR antragsberechtigt sind, wird das Kulturbüro als städtische Einrichtung bei der Antragstellung von Privatpersonen, gemeinnützigen Einrichtungen, Organisationen und Vereinen beteiligt.
Anträge für Projekte beim LVR können nur noch digital gestellt werden.
Ab sofort stellt der LVR dieses Verfahren online zur Verfügung, so dass der Antrag künftig ausschließlich digital erfolgt.
Das Fristende für die Antragstellung über die Kreise/Städteregion und kreisfreien Städte für die nächste Förderrunde 2025 beim LVR ist der 31. März 2024.
Der LVR empfiehlt den frühzeitigen Austausch zwischen den förderfähigen Initiativen und dem zuständigen Kreis bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt. Deshalb müssen die Anträge für Wuppertal spätestens bis zum 29. Februar 2024 online gestellt werden.
Die gültigen Förderkriterien und alles Notwendige zur Antragstellung entnehmen Sie bitte den aktuellen Förderrichtlinien auf der Webseite des LVR.