Die Unterstützung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung dient dazu, die Vielfalt und Nachhaltigkeit des kulturellen Angebotes im Rheinland zu stärken. Da nur Mitgliedskörperschaften des LVR antragsberechtigt sind, wird das Kulturbüro als städtische Einrichtung bei der Antragstellung von gemeinnützigen Einrichtungen, Organisationen und Vereinen beteiligt.
Das Fristende für die Antragstellung über die Kreise/Städteregion und kreisfreien Städte für die nächste Förderrunde 2026 beim LVR ist der 28.02.2025.
Die gültigen Förderkriterien und alles Notwendige zur Antragstellung entnehmen Sie bitte den aktuellen Förderrichtlinien auf der Webseite des LVR.