Kulturfonds Energie des Bundes
Aufzeichnung der Infosession | Kulturfonds Energie des Bundes
Auszug aus den FAQs: Fristen zur Antragsstellung
Anträge sollen grundsätzlich quartalsweise gestellt werden. In Ausnahmefällen ist eine monatliche Antragstellung möglich. Die Bewilligung der Anträge erfolgt in Tranchen.
Innerhalb einer Tranche können mehrere Einzelanträge im Rahmen eines Sammelantrags zusammengefasst werden. (Sammel-)Anträge für eine Tranche müssen spätestens am letzten Tag der nächsten Tranche eingereicht werden.
Das bedeutet,
- Anträge der letzten Tranche (1. Januar bis 30. April 2024) müssen spätestens am 31. Juli 2024 eingereicht werden.