Grundsätzlich dürfen die Leihangebote überall im Bediengebiet des Anbieters abgestellt werden, unter der Voraussetzung, dass ausreichend Platz ist und der E-Tretroller bzw. das Pedelec nicht stört (free-floating-Prinzip). Es ist eine Gehwegbreite von 2 m freizuhalten und die Leihangebote dürfen nicht auf Blindenleitstreifen abgestellt werden. Das Bediengebiet ist in der App des Anbieters dargestellt.
In den Zentren Barmen, Elberfeld und Vohwinkel sowie in den Quartieren Arrenberg, Mirke, Ölberg und Rott können die Leihangebote nur an definierten Stationen abgestellt werden. Die Stationen sind in der App des Anbieters hinterlegt.
In Parks, Grünflächen, Spielplätzen, Friedhöfen und auf Brücken ist das Abstellen verboten.
Der Anbieter Lime hat die Parkregeln hier übersichtlich dargestellt:
https://www.li.me/de-de/locations/wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab)