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Klimaschutz WuppertalEnergieeffizienz

Solaranlagen an denkmalgeschützten Gebäuden

Denkmal- und Klimaschutz in Einklang bringen

Rechtliche Grundlagen

Bei Planungen zur energetischen Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden sind Eigentümer*innen oft an der Installation einer Solaranlage interessiert. Dafür müssen technische und gestalterische Lösungen gefunden werden, die mit dem Denkmalschutz vereinbar sind. Rechtliche Grundlagen sind im novellierten Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen (Öffnet in einem neuen Tab) verankert, das erstmals Belange des Klimaschutzes und des Einsatzes Erneuerbarer Energien berücksichtigt (vgl. § 9 Abs. 3 DSchG NRW). Spezifische Aspekte, die bei der Integration von Solaranlagen am Denkmal zu beachten sind, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern (Öffnet in einem neuen Tab) festgehalten.

Genehmigungspflicht und Ansprechpartner in Wuppertal

Für die Installation einer Solaranlage an oder im Umfeld eines Denkmals muss eine schriftliche Erlaubnis eingeholt werden. Erste Ansprechpartnerin ist die Untere Denkmalbehörde (UDB) und zwar in der Kommune, in der sich das Denkmal befindet, an dem die Maßnahme umgesetzt werden soll. Die UDB prüft unter anderem Genehmigungsanträge für Solaranlagen, die an Denkmälern errichtet werden sollen und trifft ihre Entscheidungen unter Anhörung des Landschaftsverbandes (LVR). Der Antrag für eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Stadt Wuppertal kann hier (Öffnet in einem neuen Tab) heruntergeladen werden.

Da jedes Denkmal in seiner Ausprägung einzigartig ist, werden Entscheidungen zur Errichtung von Solaranlagen im Einzelfall getroffen. Von einer Erlaubnis ist auszugehen, wenn denkmalschutzrechtliche Belange der Errichtung der Solaranlage nicht entgegenstehen oder wenn die Maßnahme von überwiegendem öffentlichen Interesse ist. Neben den Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern (Öffnet in einem neuen Tab) bietet auch die LVR Checkliste Denkmäler und Energiegewinnung durch Solaranlagen (Öffnet in einem neuen Tab) Orientierung für das Prüfverfahren. Die Liste enthält Prüfschritte, die eine strukturierte Vorgehensweise sowohl bei der Planung als auch der Entscheidung ermöglichen. 


Fördermittel des Bundes

Dank der Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative startete im September 2021 das Vorhaben "KSI: Klimamanagement Stadt Wuppertal, Umsetzung des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes mit integriertem Handlungsfeld Anpassung an den Klimawandel". 

Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist der Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2024 vorgesehen (Förderkennzeichen: 67K15165).

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Frank Buetz, Gebäudemanagement Wuppertal (GMW)
  • Frank Buetz, Gebäudemanagement Wuppertal (GMW)
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

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