Der Ausschuss für Umwelt hat in der Sitzung am 09. Juni 2020 beschlossen, dass für Verwaltungsvorlagen ein Klimacheck eingeführt werden soll, damit Wuppertal seine Klimaschutzziele erreichen und umsetzen kann (VO/0343/20). Der Klimacheck wurde ab dem 01.September 2021 auf allen Verwaltungsvorlagen eingeführt. Der Klimacheck zeigt auf, ob durch das in der Vorlage beschriebene Vorhaben eine Auswirkung auf den Klimaschutz und/oder die Klimafolgenanpassung besteht oder nicht. Durch den Klimacheck soll mehr Transparenz geschaffen werden für die Entscheidungsträger*innen. Die Verwaltung geht hierbei als Vorbild voran und zeigt, dass sie sich aktiv einsetzt für die Erreichung unserer Klimaschutzziele.
Die neue Rubrik Klimacheck auf den Verwaltungsvorlagen beginnt mit der Frage "Hat das Vorhaben eine langfristige Auswirkung auf den Klimaschutz und/oder die Klimafolgenanpassung?". Hierzu gibt es drei Antwortoptionen zum Ankreuzen: 1. neutral/nein, 2. ja, positive Auswirkungen, 3. ja, negative Auswirkungen. Anschließend muss die Antwort von den Vorlagenersteller*innen kurz begründet werden.
Die Vorlagenersteller*innen bearbeiten eigenverantwortlich den Klimacheck auf ihren Verwaltungsvorlagen. Die Koordinierungsstelle Klimaschutz unterstützt bei offenen Fragen und steht bei komplexen Sachverhalten beratend zur Seite. Grundsätzlich wird auf eine Mitzeichnung der Koordinierungsstelle Klimaschutz auf den Verwaltungsvorlagen zunächst verzichtet.
Die Koordinierungsstelle Klimaschutz ist zuständig für die Evaluation des Klimachecks in Verwaltungsvorlagen. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Evaluation ist das Verfahren kontinuierlich zu verbessern. Um die Wirksamkeit des Systems sicherzustellen, wird das Klimacheck-Verfahren zunächst halbjährlich ausgewertet. Nach dem Abschluss einer Evaluationsphase werden die Ergebnisse in Form eines Evaluationsberichts präsentiert.