Für Kinder, die nur durch einen Elternteil erzogen werden und keinen ausreichenden Unterhalt durch den anderen Elternteil erhalten, besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung in Form von Unterhaltsvorschussleistungen zu erhalten.
Ansprechpartner hierfür ist das Team Unterhaltsvorschuss im Jugendamt der Stadt Wuppertal.
Voraussetzungen für den Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen:
das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet
- das Kind wird von einem Elternteil allein betreut
- der andere Elternteil zahlt keinen (ausreichenden) Unterhalt
- das Kind erhält keine ausreichenden Waisenbezüge oder ähnliche Geldleistungen
- das Kind hat in der Vergangenheit noch keine Unterhaltsvorschussleistungen für den Zeitraum von 72 Monaten erhalten