Zum 01. Januar wird die `Düsseldorfer Tabelle` geändert. Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden erhöht.
Die neue Düsseldorfer Tabelle wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf am 13.12.2021 veröffentlicht.
- Die Unterhaltsrichtsätze erhöhen sich wie nachfolgend aufgeführt:
In der ersten Altersstufe auf 396 Euro statt bisher 393 Euro,
In der zweiten Altersstufe auf 455 Euro statt bisher 451 Euro,
In Kinder der dritten Altersstufe auf 533 Euro statt bisher 528 Euro
Das Kindergeld erhöht sich zum 01. Januar 2022 nicht. Für das erste und zweite Kind zahlt die Familienkasse weiterhin 219 Euro monatlich, für das dritte Kind 225 Euro sowie für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro. Das Kindergeld wird in der Regel zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet.
Weitere Informationen unter: www.olg-duesseldorf.nrw.de