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Jugendamt Wuppertal

Eingliederungshilfe

Wenn Kinder aufgrund von Behinderung in ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind, können Eingliederungshilfeleistungen nach den Sozialen Gesetzbüchern VIII oder IX erforderlich werden.

Eingliederungshilfeleistungen werden in der Regel von den Eltern/den Sorgeberechtigten dieser Kinder beantragt, „Junge Erwachsene“ beantragen diese Leistungen häufig selbst oder zusammen mit ihren gesetzlichen Betreuern.

Die Verwaltung prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. In der Regel werden Diagnoseberichte von Fachärzten, Einschätzungen der Personen, in deren Bereich die Teilhabe beeinträchtigt ist und Auskünfte von Eltern und auch dem betroffenen Kind selbst benötigt.

Bei einem zu deckenden Hilfebedarf wird möglichst mit allen Beteiligten überlegt, welche Hilfe in welchem Umfang sinnvoll ist.

Ansprechpersonen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle Eingliederungshilfe sowie der Fachstelle Inklusionshilfe in Schulen.

Online Antrag Eingliederungshilfe

Für Kinder und Jugendliche

Online Antrag Inklusionshilfe in Schulen

Herr Klaus Pütter
Fachbereichsleiter/in

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