Eingliederungshilfeleistungen werden in der Regel von den Eltern/den Sorgeberechtigten dieser Kinder beantragt, „Junge Erwachsene“ beantragen diese Leistungen häufig selbst oder zusammen mit ihren gesetzlichen Betreuern.
Die Verwaltung prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. In der Regel werden Diagnoseberichte von Fachärzten, Einschätzungen der Personen, in deren Bereich die Teilhabe beeinträchtigt ist und Auskünfte von Eltern und auch dem betroffenen Kind selbst benötigt.
Bei einem zu deckenden Hilfebedarf wird möglichst mit allen Beteiligten überlegt, welche Hilfe in welchem Umfang sinnvoll ist.
Ansprechpersonen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle Eingliederungshilfe sowie der Fachstelle Inklusionshilfe in Schulen.