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Integrationsportal 25.02.2025

Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2026

Vor dem Hintergrund des weiter anhaltenden Kriegsgeschehens in der Ukraine hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, den vorübergehenden Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr bis zum 4. März 2026 zu verlängern.

Der Aufenthaltstitel gilt bis zum 04. März 2026 einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen fort. Umfasst vom Anwendungsbereich der Verordnung sind Personen, die vor dem 1. Februar 2024 eingereist oder zu diesem Datum im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind. Somit entfällt das Erfordernis einer individuellen Vorsprache zur Titelverlängerung

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Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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