Wer kann sich bewerben?
Der Wuppertaler Inklusionspreis wird jährlich durch die Stadt Wuppertal verliehen. Die Verleihung erfolgt auf der Grundlage der Bewerbung auf eigene Initiative.
Teilnahmeberechtigt sind Wuppertaler
- Vereine,
- Initiativen,
- Selbsthilfegruppen,
- Kirchen,
- freie und öffentliche Träger,
- Verbände,
- Beiräte/Jugendräte
- Interessensvertretungen
- Gewerkschaften
- Personenvereinigungen
- Bürger:innen
die aktiv das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention verfolgen Ausgrenzungen in der politischen Partizipation aufzuheben.
Mit welchen Aktivitäten kann man sich bewerben?
Die Aktivitäten sollen sich innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen und dazu beitragen, dass für Menschen mit einer Behinderung…
… sichergestellt wird, gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können.
… zur Wahrnehmung ihres Wahlrechts Unterstützung geboten wird, z.B. dadurch, dass sie die Zugänge ermöglichen und leicht verständliche Informationen zur Verfügung stellen.
… unterstützen Menschen mit Behinderung bei Wahlen zu kandidieren und ein Amt wirksam innezuhaben.
… gleichermaßen an legalen und zivilen Protestaktionen oder Demonstrationen teilnehmen können. Dazu gehören eine entsprechende Aufklärung und Zugänglichkeit der Informationen.
…aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung mitwirken können.
…die Möglichkeit zur Versammlung geboten wird und hierzu falls erforderlich Assistenzen oder Hilfsmittel bereitgestellt werden.
…der Dialog mit Menschen ohne Behinderung gefördert wird.
…die Bildung von Organisationen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene mit Sitz in Wuppertal vertreten, möglich ist sowie den Beitritt zu solchen Organisationen.
… der Aufbau von politisch-kommunikativer Fähigkeiten sowie Kenntnissen ermöglicht wird.
!Es können nur bereits laufende Aktivitäten eingereicht werden!
Was können Sie gewinnen?
Mit dem Wuppertaler Inklusionspreis werden jährlich drei Preisträger:innen ausgezeichnet.
Der 1. Preis beträgt 2.500 €, der zweite Preis 1.500 € und der dritte Preis 1.000 €. Die feierliche Auszeichnung der Träger:innen des Wuppertaler Inklusionspreises erfolgt im Frühjahr 2025.
Die Beteiligung an der Ausschreibung des Inklusionspreises beinhaltet keinen Anspruch auf eine weitere Finanzierung der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Aktivitäten durch die Stadt Wuppertal.
Wie können Sie sich bewerben?
Die Bewerbung kann ausschließlich mit dem Online-Bewerbungsbogen erfolgen. Andere Unterlagen können für die Bewerbung nicht angenommen werden. Der Umfang der Aktivität spielt dabei keine Rolle.
Den Online-Bewerbungsbogen finden Sie unten auf dieser Seite verlinkt.
Sie erhalten eine automatische Eingangsbestätigung. Die Auswahl der Preisträger:innen erfolgt nach Bewerbungsschluss.
Bewerbungsfrist:
01.09.2024 bis einschließlich 30.11.2024.
Bis zum Frühjahr 2025 werden alle Bewerber:innen über die Vergabe des Wuppertaler Inklusionspreises informiert. Eine Begründung der Jury erfolgt nur für die drei Erstplatzierten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Zusammensetzung der Jury
Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury unter Ausschluss des Rechtswegs. Die Jury wählt unter allen Einsendungen die Bewerber:innen aus, die den Voraussetzungen der Ausschreibung entsprechen.
Die Jury setzt sich zusammen aus:
• 4 Personen aus dem Beirat der Menschen mit Behinderung Wuppertal
• 3 Expert:innen dem Themengebiet Wahlen und Gremienarbeit der Stadtverwaltung, und
• 3 entsandten Mitgliedern der Fraktionen aus dem Rat der Stadt.
Für Rückfragen oder benötigte Unterstützung bei der Antragstellung wenden Sie sich gerne an Fr. Sandra Heinen oder Fr. Katja Clasen aus dem Inklusionsbüro. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Website.