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Haus der Jugend Barmen | Live Club Barmen

Jugendschutz

Wie lange darf ich im Haus der Jugend Barmen bleiben?

  • Bis 14 Jahre:
    bis 22 Uhr - ich muss mich aber ausweisen können.
  • Von 14 - 18 Jahren:
    bis 24 Uhr - ich muss mich auch ausweisen können.

Ohne Ausweis werde ich nur eingelassen, wenn ich in Begleitung der Eltern bin.

Wenn die Eltern nicht mitkommen können, darf mich auch eine erziehungsbeauftragte Person begleiten.
Das können:

  • volljährige Geschwister
  • volljährige Freund*innen
  • Lehrer*innen

usw. sein und diese müssen nachweisen können, dass meine Eltern mit der Begleitung einverstanden sind.
Zum Beispiel mit diesem:

Unter 18 Jahren darf ich keine branntweinhaltigen Getränke konsumieren.
Wer schon vor der Veranstaltung Alkohol getrunken hat, wird nicht eingelassen.

Ganz ausführlich finde ich alles im:

oder auch hier:

Jugendliche unter 16 Jahren (14-15 Jährige)

Jugendliche über 16 Jahren

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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