Wer in den Abendstunden des 1. und 2. November die Gräber seiner Angehörigen auf den Friedhöfen besucht, dem bietet sich ein beeindruckendes Bild. Denn an Allerseelen werden die Friedhöfe von Hunderten von sogenannten "Seelenlichtern" beleuchtet. Dies ist das feierliche Ende eines kirchlichen Doppelfestes, das am 1. November mit Allerheiligen beginnt.
Allerheiligen (01.11.) ist in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland ein gesetzlicher Feiertag.
Papst Gregor der IV. setzte den Feiertag Alleiheiligen bereits um das Jahr 835 ein. Mit diesem Hochfest gedenkt die katholische Kirche bis heute nicht nur der vom Papst heiliggesprochenen Frauen und Männer, sondern auch jener Menschen, die ihren Glauben eher unspektakulär und still gelebt und ihr Christentum konsequent verwirklicht haben.
Allerseelen ist dagegen der Gedenktag für die Verstorbenen. Er wird am 2. November gefeiert. Erfunden und eingesetzt wurde dieses Fest 998 von Abt Odilo von Cluny – zunächst in allen ihm unterstellten Klöstern, später in der ganzen katholischen Kirche. Die Nähe zum Winter und die damit verbundene Symbolik haben dazu geführt, dass Allerheiligen und Allerseelen zu einem Doppelfest verschmolzen sind. Dass Allerheiligen in den Augen Vieler immer mehr zum Toten-Gedenktag wird, liegt daran, dass Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag ist, Allerseelen hingegen nicht.
Quellenauszüge:
http://www.katholisch.de/glaube/unser-kirchenjahr/lichter-fur-die-toten