Der Pilotversuch für die KEP (Kurier-/Express-/Paket) Dienstleister wird verlängert! Es besteht die Möglichkeit, über das Jahr 2022 hinaus Anträge für Ausnahmegenehmigungen zu stellen:
Die zunächst auf 2 Jahre befristete Privilegierung (bis zum 01.01.2023) von elektrischen Lieferfahrzeugen wird bis zum 01.01.2030 verlängert. Dies beinhaltet weiterhin die beschlossenen Maßnahmen (VO/0526/20), im Wesentlichen sind dies:
1. Mikrodepot-Konzept: die Einfahrt in die Fußgängerzonen mit Lastenrädern (mit oder ohne Elektroantrieb) wird einzelnen Dienstleistern per Ausnahmegenehmigung im erweiterten Zeitfenster bis 14:00 Uhr auf Antrag erlaubt.
2. Privilegierung von E-Lieferfahrzeugen: verlängertes Zeitfenster zur Befahrung der Fußgängerzonen wird einzelnen Dienstleistern per Ausnahmegenehmigung auf Antrag gewährt, verlängertes Zeitfenster bis 12:00 Uhr.
3. Eine ausgewählte Liefer- und Ladezone in attraktiver Innenstadtlage wird bei Bedarf für gewerbliche Elektro-Lieferfahrzeuge exklusiv ausgewiesen.
Die Dauerausnahmegenehmigungen werden nach § 46 StVO höchstens für jeweils drei Jahre und unter Widerrufsvorbehalt erteilt.
Siehe auch: VO/1347/22 (Öffnet in einem neuen Tab)
Elektromobilität vor Ort:
Dank der Fördermittel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, der Koordinierung durch die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) und des Projektträgers Jülich (PTJ) hat die Stadt Wuppertal ein Elektromobilitätskonzept "City-Logistik" (Förderkennzeichen: 03EMK225 ) erstellt.
Das Konzept wurde in der Zeit vom 25.10.2017 bis 31.07.2019 bearbeitet. Die Höhe der bereitgestellten Zuwendung betrug 55.897,70 Euro, die Stadt Wuppertal brachte 13.974,43 Euro Eigenmittel in das Konzept ein.
Das Ziel:
Durch die Umstellung auf Elektrofahrzeuge und andere Maßnahmen wie eine kluge Depotplanung sollen die Auslieferungen so sauber und leise wie möglich werden - und dem Klimaschutz dienen.
Dabei wird die Zielgruppe der Kurier-, Express-und Paketdienstleister besonders angesprochen. Die Konzepterstellung ist abgeschlossen, in einem Factsheet werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst.
Aus Sicht der Stadt sind solche Initiativen zu unterstützen. Es geht um die Reduktion von CO², lokalen Emissionen wie Stickoxiden und Feinstaub und um die Minderung von Lärmbelastung. Insbesondere in den beiden Zentren Elberfeld und Barmen besteht aufgrund der dichten Bebauung und hohen Lieferströme ein großer Handlungsbedarf. Gleichzeitig sollen die guten Ansätze einzelner Akteure aus Sicht der Stadt unterstützt, gebündelt und weiterentwickelt werden.
Mittel- bis langfristiges Ziel wird - ausgehend von den Kurier-, Express- und Paketdienstleistern - die möglichst vollständige Umstellung der "City-Logistik", also des in der City stattfindenden Lieferverkehrs, auf nachhaltige Fahrzeuge und nachhaltige Konzepte sein - mit Vorbildfunktion für die Gesamtstadt.
Kommunales Elektromobilitätskonzept
Das Konzept hat das Ziel, die notwendigen Grundlagen zur Elektrifizierung des kommunalen Fuhrparks zu erarbeiten.
Die Erstellung dieser Studie wurde im Rahmen der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gefördert. Fördermittel dieser Maßnahme werden auch im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) im Programm NextGenerationEU bereitgestellt. Die Förderrichtlinie wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.