Themenbereich: Stadt- und Verkehrsplanung
Wozu brauchen wir die Neugestaltung Döppersberg?
Wuppertal erhält durch den Umbau einen modernen und funktional ausgestatteten Verkehrsknotenpunkt. Im gesamten Bahnhofsbereich wird die Aufenthaltsqualität erheblich gesteigert. Die Innenstadt wird durch einen neuen Erlebnisbereich erweitert und es entsteht eine direkte und attraktive Anbindung des Bahnhofs an die Innenstadt - ohne Angsträume. Es entsteht ein einladendes Tor zur Stadt.
Warum wird der alte Busbahnhof verlegt?
Die Verkehrssituation am heutigen Busbahnhof ist sehr angespannt. Für die Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs bedeutet das ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Wege sind nicht barrierefrei und die Erreichbarkeit der einzelnen Haltestellen ist nicht befriedigend. Der Busbahnhof wird durch die zentrale Verkehrsader der Stadt, die B7, zerschnitten und die einzelnen Bussteige sind auseinander gerissen. Die Haltestellen befinden sich zwischen 85m und 240m von der Schwebebahnstation Döppersberg entfernt. Aufgrund der großen Entfernung zu den Gleisanlagen der DB ist die Umsteigemöglichkeit zur Bahn nicht optimal.
Was verbessert sich durch die Verlegung und den Neubau des Busbahnhofs?
Der neue Standort des Busbahnhofs wird aus dem unmittelbaren Knotenpunktbereich heraus an den Hauptbahnhof gerückt. So verbessern sich durch verkürzte Wege die Sicherheit der Umsteige- und Anschlussbeziehungen zwischen Bus und Bahn sowie zwischen den einzelnen Buslinien. Vom Busbahnhof wird es direkt am Empfangsgebäude einen Zugang zum Gleis 1 geben. Die Entfernung von der Schwebebahnstation Döppersberg bis zu den Bushaltestellen beträgt dann zwischen 140m und 165m. Bei der heutigen Situation 85m - 240 m, je nach Haltestelle.
Wird auch der Bahnhof attraktiver?
Die Deutsche Bahn wird das Bahnhofsgebäude und die Bahnsteiganlagen modernisieren.
Unter dem oberen Bahnhofsvorplatz entsteht im unteren Eingangsbereich zum Bahnhof eine neue Bahnhofshalle (Mall), die in erster Linie den Bedarf der Reisenden decken soll. Nach der heutigen Planung wird es ein Café und andere Gastronomiebetriebe, Buchhandel, Blumen/Floristik und einen Drogeriemarkt geben. Die WSW mobil und die Bahn werden Kundencenter betreiben. Die Vermietung der Vermarktungsflächen der neuen Mall erfolgt durch die Bahn. Bei Interesse wenden Sie sich an:
DB Station & Service AG
Welche Straßen werden in den Umbau mit einbezogen?
Es werden die Straße Döppersberg, die Bahnhofstraße und die Bundesallee (B7) neu gestaltet.
- Die Straße Döppersberg wird direkt am Hotel auf die Bundesallee, Kreuzung Brausenwerth geführt.
- Die Bahnhofstraße wird hinter der ehemaligen Bundesbahndirektion in Höhe der Einmündung Wall ebenfalls direkt auf die Bundesallee geführt.
- Die Bundesallee wird tiefer gelegt, um Platz für die Fußgänger- und Geschäftsbrücke zu schaffen, welche die Innenstadt mit dem unteren Platz verbindet. Für den Umbau der Bundesallee ist es während der Baumaßnahmen notwendig die Bushaltestellen vom jetzigen Busbahnhof in den Wall zu verlegen.
Wo kann man in Bahnhofsnähe parken?
Während der Umbauphase werden Beeinträchtigungen besonders für das Parken im direkten Umfeld des Bahnhofs nicht zu vermeiden sein. Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof bestehen jedoch z.B. im Parkhaus des InterCity Hotels. Weiterhin werden in jeder Bauphase Kurzzeitparkplätze angeboten. Von dem Parkplatz hinter dem Wuppertal Institut an der Dessauer Brücke gelangt man über den Fußgängersteg auf Gleis 1. Auf dem gesperrten Teilstück der Bahnhofstraße hinter der Bundesbahndirektion gibt es ebenfalls Kurzzeitparkplätze.
Themenbereich: Kostenentwicklung
Was kostet die Neugestaltung des Döppersberg? Wer zahlt das?
- Für den Umbau des Döppersbergs werden nach der ursprünglichen Kalkulation 105,62 Mio EUR benötigt. Das Geld wird zu etwa zwei Dritteln von Bund und Land (65 Millionen) bezahlt, etwa ein Drittel zahlt die Stadt aus Eigenmitteln (36 Millionen), 4 Millionen kommen aus Mitteln Dritter.
- Seit August 2013 gibt es neue Erkenntnisse zu den Kosten. Der Umbau soll 35 Mio € teurer werden. Der Rat der Stadt hat im November die Mehrkostengenehmigt.(Mehr Informationen dazu unter „Mehrkosten“)
- Die Bahn saniert auf eigene Kosten das Bahnhofsgebäude und die Bahnsteiganlagen. Darüber hinaus trägt sie einen Anteil der Baukosten der Mall.
- Das Geld für den Döppersberg ist 'zweckgebunden', das heißt, es darf auch nur für diesen Zweck verwendet werden. Würde der Döppersberg nicht gebaut werden, würden die Fördergelder an andere Städte gehen, die Eigenmittel müssten zur Schuldendeckung verwendet werden. Das Geld würde der Stadt auf keinen Fall an anderer Stelle zur Verfügung stehen.
Warum sind die Kosten für den neuen Döppersberg um 35 Mio. € gestiegen?
Die genaue Summe, die ausgegeben werden muss, ist erst dann bekannt, wenn die Arbeiten ausgeschrieben wurden und ein Unternehmer sagt, für welche Summe er die anstehenden Arbeiten ausführt. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Kosten nur anhand von Wahrscheinlichkeiten, Preisentwicklungen und möglichst genauen Schätzungen errechnet werden. Die Kostensteigerung um 35 Millionen Euro kann in der untenstehenden Tabelle (Stand 18.11.2013) eingesehen werden:
Wo kann im Rahmen des Projektes noch gespart werden?
Alle denkbaren Einsparpotenziale wurden bereits mit der wirtschaftlichen Betrachtung zum Durchführungsbeschluss 2010 berücksichtigt. So sind verschiedene kleinere Anpassungen in die Planungsüberarbeitungen eingeflossen. Weitere Einsparungen würden das Projekt grundlegend in seiner Funktion und Qualität für den Städtebau so sehr verändern, dass die Förderung des Gesamtprojekts in Frage gestellt wird. Der Verzicht zum Beispiel auf den Wupperpark, setzt umfangreiche Abstimmungen mit dem Land NRW als Fördergeber voraus und impliziert das Vorhandensein von Alternativplanungen und -konzepten.
Welche Baukostensteigerungen ergeben sich bis 2018 aufgrund der weiteren Preissteigerungen?
Die zukünftige Entwicklung der Inflationsrate kann heute nicht geschätzt werden. In dem Projekt sind die Kosten nach dem heutigen Erkenntnisstand berechnet, wobei auch für erkennbare Risiken Positionen berücksichtigt wurden. Für mögliche reine Preissteigerungen zum Beispiel aus der Energiepolitik und Veränderungen am Weltmarkt, die alle in den Baupreisindex und die allgemeine Kostensteigerung der Folgejahre einfließen, können keine Reservezuschläge gemacht werden. Daraus wird deutlich, dass die Bauzeit ein ganz wesentlicher Faktor ist. Verzögerungen und Verschiebungen werden hier weitreichende Auswirkungen haben.
Wie hoch ist der Anteil der Planungskosten an den Gesamtbaukosten?
Die Gesamtkosten des Städtischen Projektes von 140,49 Mio. EUR enthalten 14,56 Mio. EUR Planungskosten. Dazu kommen 17,93 Mio. EUR übergreifende Kosten für Wettbewerbe, Öffentlichkeitsarbeit, Projektsteuerung und übergreifende Gutachten.
Welchen Anteil haben die Energiekosten an den Gesamtkosten? Welcher Anteil der Preissteigerungen ist auf die Energiepreissteigerungen zurückzuführen?
Der Baukostenindex wird unter Berücksichtigung der Gesamtkostenentwicklung erstellt. Ursächliche Kostenentwicklungen von Primärmaterialen (zum Beispiel Energie, Baustahl, und so weiter) sind darin enthalten.
In der Preissteigerung von rund 35 Millionen Euro sind auch Mehrkosten von 9,5 Millionen für neue Erkenntnisse aus vertiefter Planung eingerechnet. Wie setzen sich diese zusammen?
|
Ingenieur bauwerke |
Verkehrs- anlagen |
Hochbau | Freianlagen | Gesamt |
Planungsänderungen Brücken u. Stützwände |
1,03 | 0,10 | |||
Verschiebung B7 (Planung) | 0,18 | ||||
Lärmschutz | 0,50 | ||||
Unterfangung BHF | 0,98 | ||||
Statik/ TGA | 2,04 | ||||
Platten statt Ortbeton | 0,41 | ||||
Weiterführung Planung | 0,46 | 0,76 | 1,15 | 1,92 | |
Gesamt | 1,49 | 1,54 | 4,18 | 2,33 | 9,54 |
Gibt es in der Zukunft Möglichkeiten, Kosten zu sparen?
Kosteneinsparungen werden im Projekt durch die laufende Überprüfung der Planung und die weitgehende Vermeidung von kostenintensiven Änderungen verfolgt. Bereits im bisherigen Verfahren wurde auf eine wirtschaftliche Umsetzung geachtet. Darüber hinausgehende Einsparungspotentiale sind nicht erkennbar.
Wer außer Wuppertal finanziert den neuen Döppersberg?
Bisher zugesagt wurden die Finanzhilfen durch das Land in Höhe von 65 Mio. EUR. Des Weiteren gesichert ist die Kostenübernahme der Bahn für alle Kosten aus dem Neubau der Mall, die über eine reine Ersatzmaßnahme hinausgehen.
Es wird mit Signature Capital als Investor verhandelt, die Verträge werden zur Zeit ausgearbeitet und sollen im Herbst unterschrieben werden. Bausteine im Projekt, die der Investor realisieren will sind der Kubus mit darunter liegender Tiefgarage, die Passage und die Bebauung der Geschäftsbrücke.
Welche städtischen Mittel und welche Fördermittel sind für das Projekt bereits verausgabt worden?
Zum Stichtag 30.09.2013 sind auf den gemeinsamen Haushaltsstellen für den Südstraßenring und den Döppersberg Ausgaben in Höhe von 29,87 Mio. € aufgelaufen, davon 26,23 Mio. € bis Ende 2012 und 3,64 Mio. € in 2013. Im gleichen Zeitraum wurden für beide Projekte Finanzhilfen in Höhe von 16,82 Mio. € eingenommen, davon 5,06 Mio. € GVFG-IV SSR; 1,48 Mio. € GVFG-IV Döppersberg; 0,64 Mio. € GVFG-ÖV und 9,64 Mio. € Städtebau.
Was würde bei einem Baustopp mit den Mitteln passieren?
Die bereits investierten Mittel sind nicht mehr zurück zu holen. Es besteht das Risiko, dass die dafür eingesetzten Fördermittel durch die Stadt zurückzugeben sind. Die noch nicht abgerufenen Fördermittel (insg. rd. 65 Mio. €, inkl. der bereits abgerufenen Mittel) stehen für die Verwendung anderweitiger Projekte in Wuppertal nicht zur Verfügung, sondern würden beim Fördergeber verbleiben. Alle Kosten für die bereits ausgeführten Leistungen und die für die Planung und Umsetzung des qualifizierten Projektabbruches trägt somit wahrscheinlich allein die Stadt.
Aufgrund der bestehenden Regelungen zwischen der Deutschen Bahn Station & Service AG und der Stadt Wuppertal trägt die Stadt die Kosten für einen qualifizierten Abbruch der Maßnahme. Dies bedeutet, dass der Hauptbahnhof in einen betrieblich, qualitativ und wirtschaftlich vergleichbaren Zustand vor Baubeginn zurückversetzt werden muss. Kosten die bis dahin von der DB getragen werden mussten, wären durch die Stadt auszugleichen. Die bereits erhaltenen Fördermittel wären ebenfalls wahrscheinlich an den Fördergeber zurück zu zahlen.
Was würde ein Baustopp und anschließender abgespeckter Umbau kosten und hätte welche Folgen im Detail?
Auch bei einem Baustopp müssen die bereits bestehenden Vertragssituationen und Auftragsversprechen (nach EU-weiter Bekanntmachung) eingehalten werden. Das heißt, diese Unternehmer erhalten auch bei Baustopp oder Abbruch der Maßnahme die zugesicherten Entgelte. Auch ein „abgespeckter“ Umbau macht eine komplette Neuplanung entsprechend der gewünschten abgespeckten Version erforderlich. Sodann müsste die Neuplanung auf Förderfähigkeit geprüft werden. Sollte sie nicht förderfähig sein, müsste die Stadt die Kosten für den abgespeckten Umbau allein stemmen.
Die Neugestaltung Döppersberg zu diesem Zeitpunkt zu stoppen, bedeutet auch, dass die einmalige Chance zur Aufwertung des gesamten Bahnhofsumfelds mit Imagegewinn für Wuppertal und die Region ein für alle Mal vertan wäre. Das Vertrauen in private Investitionen würde sich durch das Scheitern der Investorenmaßnahme möglicherweise auch auf andere Vorhaben negativ auswirken.
Welche Gewerke innerhalb des Umbaus Döppersberg sind bereits vergeben, durchgeführt und abgerechnet worden? Welche Auftragsvergaben mit welchem finanziellen Volumen sind noch nicht erteilt worden?
Busabstell- platz |
Abbruch Immermann Rampe |
Flutgraben | Abbruch Querriegel |
Stützwand WI u.Teilerdaushub |
Umsetzen Trafo | Straße Döppersberg | Abbruch Vorbau | Unterfangung BHF | Verbau Gleis1 | Umbau Wall |
0,43 Mio | 0,20 Mio | 1,20 Mio | 0,12 Mio | 2,01 Mio | 0,42 Mio | 1,93 Mio | 1,96 | 0,79 | 0,60 | 0,69 |
Gesamt vergeben bzw. abgerechnet: | 10,23 Mio |
Von den Bauleistungen sind bisher rd. 10,23 Mio. EUR an Leistungen entsprechend der Aufstellung vergeben bzw. abgerechnet worden. Der Auftrag Neubau Parkdeck / Mall (rd. 30 Mio. EUR) ist ebenfalls beauftragt. Der Großteil der Bauleistungen (rd. 60 Mio. EUR) ist noch nicht vergeben.
Was ist an Finanzmitteln für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen von den WSW bereits verausgabt worden?
Für die Versorgung sind bisher 1,92 Mio. € und für die Entsorgung 1,67 Mio. € an Kosten angefallen. Für die bisher erfolgten und noch geplanten Baumaßnahmen ist die WSW E&W AG mit Vorabmaßnahmen, die den Bauarbeiten der Stadt eine zügigere Durchführung möglich machten, in Vorleistung getreten. Es wurden Ver- und Entsorgungsleitungen außer Betrieb genommen, Provisorien hergestellt und Leitungen bereits neu verlegt. Um dauerhaft betriebsfähige Netze zu erstellen, würden bei einem sofortigen Baustopp noch Baumaßnahmen, insbesondere für die Entsorgung, erforderlich mit einem Gesamtaufwand von ca. 600.000 €. Ein Teil der erfolgten Investitionen in bereits neu verlegte Leitungen ist dann als verloren zu sehen, da diese Leistungen nur für die Versorgung der neu zu errichtenden Bauwerke erfolgt sind.
Welche Folgekosten oder Konventionalstrafen in welcher Höhe sind durch Neuplanungen oder die Aufhebung bereits erteilter Vergaben einzelner Gewerke zu erwarten?
Bauverträge:
Alle derzeit beauftragten Bauleistungen müssten bei einem möglichen Projektstopp allein aus technischen Gründen im Wesentlichen umgesetzt werden. Mögliche Einsparungen im Bauvolumen würden vermutlich durch mögliche Schadensersatzforderungen i.w. aufgehoben werden.
Aus der Aufhebung der Ausschreibung Neubau Parkdeck / Mall könnten Forderungen von bis zu rd. 2 Mio. EUR (entgangener Gewinn, Bearbeitungskosten, etc.) entstehen.
In welcher Höhe diese Forderungen letztendlich gerechtfertigt wären, kann nur gerichtlich geklärt werden.
Darüber hinaus ist die Stadt verpflichtet, einen Ersatz für den abgerissenen Vorbau am historischen Empfangsgebäude herzustellen. Dies soll in der aktuellen Planung durch den Bau der Mall erfolgen (rd. 25 Mio. EUR, dies sind überschlägig eingeschätzt die budgetierten Gesamtkosten der Mall (ohne Parkdeck) - einschließlich Vorabmaßnahmen, Planungskosten und Risikopositionen). Bei einem völligen Verzicht auf architektonische und städtebauliche Qualitäten wären hier Einsparungen grundsätzlich denkbar, allerdings werden Abweichungen vom vertraglich mit der Bahn vereinbarten Projekt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen.
Planungsverträge:
Aus den derzeit beauftragten Planungsleistungen könnten Forderungen in Höhe von geschätzt bis zu rd. 4 Mio. EUR (aktuell offenes Auftragsvolumen) entstehen. In welcher Höhe diese Forderungen letztendlich gerechtfertigt wären, kann nur gerichtlich geklärt werden.
Sofern Neuplanungen eine Abweichung vom Ergebnis des Städtebaulichen Wettbewerbs von 2004 darstellen, besteht grundsätzlich das Risiko von Urheberrechtsklagen durch den 1. Preisträger des Wettbewerbs. Eine Höhe dieser möglichen Forderungen und weiterer Kosten aus Verzögerungen durch evtl. einstweilige Verfügungen etc. können derzeit nicht einschätzt werden.
Die derzeitige Projektförderung setzt einen funktionalen und qualitativen Mindeststandard (oberirdische Verbindung des Bahnhofs mit der Innenstadt durch Absenkung B7, neuer Bahnhofsvorplatz mit Minimierung des sichtbaren Verkehrs, Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, neuer Busbahnhof, großzügige Freianlage Wupperpark, etc.) voraus, der in den entsprechenden Finanzierungsanträgen detailliert beschrieben wurde. Genau dieser wird vom Land mit 65 Mio. EUR gefördert.
Dieser Mindeststandard war auch Grundlage des Umsetzungsbeschlusses 2010 zu den damals erwarteten Gesamtkosten iHv 105,62 Mio. EUR. Nach heutigen Erkenntnissen wird die Umsetzung dieses Konzeptes 140,49 Mio. EUR kosten.
Alle derzeit in der Diskussion befindlichen Einsparungsmöglichkeiten (z.B. Verzicht auf Absenkung B7) bringen aus Sicht der Verwaltung massive funktionale oder qualitative Verschlechterungen gegenüber diesem Mindeststandard mit sich. Da die Förderzusage nur für das Gesamtprojekt und seinerzeit nur über eine Sonderregelung (Ministerentscheid) erreicht werden konnte, kann jede Abweichung vom Mindeststandard zu einem Verlust der Gesamtförderung führen.
Ebenso ist anzumerken, dass alle Einsparmöglichkeiten der aktuellen Diskussion auch bei großzügiger Betrachtung nicht geeignet sind, die Kosten auch nur annähernd auf 105,62 Mio. EUR zu senken. Ein auf 105 Mio. EUR gedeckeltes Projekt wäre auch mit Anpassungen an der heutigen Planung nicht umsetzbar, sondern würde einen Projektabbruch und eine grundlegende Neuplanung (= neues Projekt) sowie mit allen Konsequenzen erfordern (u.a. auch erhebliche zeitliche Verschiebungen mit dem Risiko weiterer Kostensteigerungen).
In jedem Fall ist zu berücksichtigen, dass bei einem Projektabbruch überschlägig eingeschätzt nach heutigem Kenntnisstand bereits mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 80 Mio. EUR zu rechnen ist. Diese Kosten ergeben sich aus den bereits verausgabten Mitteln, voraussichtlich zu zahlenden Strafen, technisch zwingend notwendigen Leistungen und Leistungen, zu deren Umsetzung die Stadt rechtlich verpflichtet ist (insbesondere Ersatz für den Vorbau des Empfangsgebäudes).
Welche statischen Fehler waren in der Planung von JSWD Architekten und wie wurden diese korrigiert?
Bei der Weiterführung der Statik wurde eine Vielzahl von statischen Einzelthemen aufgeworfen, insbesondere Deckenstärken, Zwängungsspannungen und Lastansätze Busbahnhof. Die Statik musste komplett überarbeitet werden.
Ist eine Verkleinerung des geplanten Parkdecks und der Tiefgarage möglich und sinnvoll?
Im Projekt gibt es zwei Stellplatzangebote: zum einen das Parkdeck unter dem Busbahnhof, zum anderen die Tiefgarage unter dem Vorplatz.
Der Busbahnhof muss aufgrund seiner betrieblichen Anforderungen an der heute geplanten Stelle und mit diesen Mindestmaßen gebaut werden. Das Parkdeck unter dem Busbahnhof stellt lediglich eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der dazu notwendigen Unterkonstruktion dar. Eine echte Verkleinerung des Parkdecks wäre daher nicht möglich und wirtschaftlich auch nicht sinnvoll.
Theoretisch könnte auf die Zwischenebene im Parkdeck verzichtet werden. Die dadurch möglichen geringen Einsparungen an Materialkosten würden aber durch den späteren Verlust an Wirtschaftlichkeit zunichte gemacht.
Die Tiefgarage unter dem Vorplatz ist nicht Teil des städtischen Projektes, sondern soll im Zuge des Investorenprojektes durch den Investor erstellt werden. Eine Verkleinerung dieser Tiefgarage führt damit nicht zu Einsparungen im städtischen Projekt.
Wie kann verhindert werden, dass es zukünftig zu weiteren gravierenden Baukostenerhöhungen kommt?
Nach Kündigung des Generalplaners JSWD in 2010 wurden die Gesamtkosten durch die neuen Planer vollständig geprüft und durchgearbeitet. In Hinblick auf die bisherigen Vergabeergebnisse, die z.T. auch deutlich unter den Werten der Kostenberechnung liegen, konnte eine realistische Bewertung der kritischen Gewerke Hochbau und Technische Gebäudeausstattung jedoch erst mit Submission des Bauvertrages Neubau Parkdeck / Mall erfolgen.
Auf Basis der Submissionsergebnisse wurden die Gesamtkosten in kürzester Zeit neu ermittelt und konnten den Fachgremien bereits 5 Wochen nach dem Submissionstermin vorgestellt werden.
Weitere Kostenänderungen können sich nur noch durch neue Erkenntnisse (z.B. weitere Altablagerungen, technische Notwendigkeiten, Planungsfortschritt, etc.), äußere Einflüsse (z.B. Änderungen der Regeln der Technik, steuerrechtliche Änderungen, erheblich abweichende Ausschreibungsergebnisse, fehlende Freigaben etc.) oder Änderungen der Projektinhalte ergeben.
Diese Gründe liegen außerhalb des Einflussbereiches des Bauherrn.
Sind in den jetzt veranschlagten Baukosten für den Döppersberg alle Risiken abgesichert?
Absehbare finanzielle Belastungen waren und sind in den Projektkosten so weit wie möglich eingerechnet. In der neu errechneten Baukostensumme von 140 Mio € sind rund 10 Mio € für Risiken eingerechnet worden.
Themenbereich: Bauzeitverlängerung und Lösungsvorschlag Sperrung B7
Warum hat sich die Bauzeit verlängert?
Verzögerungen im Projektablauf entstanden durch Vorlage einer mängelbehafteten Ausführungsplanung der damaligen Architekten. Nach der Kündigung der Architekten war eine Bestandsaufnahme der vorgelegten Planung notwendig, die zusätzlich erforderliche Zeit für Neuausschreibung und Beauftragung der weiteren Planungsleistungen und Beseitigung der Planungsfehler war nicht vorgesehen. Weiterhin gingen die für einen Baubeginn notwendigen letzten Zuwendungsbescheide erst im Dezember 2010 ein. In den ursprünglichen Zeitplänen war dies früher eingeplant.
Wann wäre der Döppersberg nach derzeitiger Planung fertiggestellt?
Nach derzeitigem Planungsstand ist durch die Änderungen im Bauablauf (Sperrung B7) von einem Bauzeitende in 2018 auszugehen .
Um wie viel verkürzt sich die Bauzeit bei gesperrter B7 und wann ist der Döppersberg dann fertig?
Die Bauzeit verkürzt sich durch die Sperrung der B7 um ca. 2 Jahre, so dass der wesentliche Teil des Döppersberg Ende 2017, mit Restarbeiten dann im Jahr 2018 fertiggestellt wäre.
Welches Einsparvolumen bei den Baukosten wird mit Sperrung der B7 für drei Jahre erzielt?
In erster Linie wurde die Sperrung der B 7 von der Verwaltung aufgrund der zeitlichen Vorteile (voraussichtliche Fertigstellung der B 7 / Bahnhofstraße im Jahr 2018 statt im Jahr 2020) und der Vereinfachung des Bauablaufs vorgeschlagen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass es zusätzlich zu positiven Auswirkungen in den Kosten der Baumaßnahme kommen kann.
In welcher Weise ist der Bunker von der Tieferlegung der B7 oder der "Wupperpark" betroffen und wird der Döppersberg wegen des Bunkers teurer?
Die bestehende Planung beeinflusst den Bunker in seiner heutigen Lage nicht. Lediglich im Rahmen der Erdarbeiten der B7 werden wahrscheinlich geringfügige Anpassungsarbeiten notwendig. Darüber hinaus sind keine Arbeiten am Bunker vorgesehen; es wurden entsprechend keine weiteren Kosten im Projekt berücksichtigt.