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Bezirksvertretungen Wuppertal

Wahlen der Bezirksvertretungen

Wahlen der Bezirksvertretungen im Kurzüberblick

Bezirksvertretungen sind zusätzliche repräsentative Vertretungen, die es nur in den Stadtbezirken der 22 kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen gibt. Kreisfreie Städte haben meistens über 100.000 Einwohner. Hier ist das Stadtgebiet in mehrere Bezirke eingeteilt, die mit der Bezirksvertretung ihr eigenes Parlament haben.

Die Stadt Wuppertal ist eine kreisfreie Stadt mit 365.861 Einwohner/innen (Stand: 30.09.2023)  (Öffnet in einem neuen Tab)

Für jeden Stadtbezirk ist eine eigene Bezirksvertretung zu wählen. Dies geschieht nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wobei jeder Wähler eine Stimme hat. Die Sitzverteilung wird nach Sainte-Laguë Verfahren (Divisorverfahren mit Standardrundung) vorgenommen.

Das Gremium wählt seine Leitung, er/sie wird BezirksvorsteherIn oder BezirksbürgermeisterIn genannt. Die Bezirksvertretung ist für die Belange des Stadtbezirks zuständig und wird für fünf Jahre gewählt.

Achtung - Nicht zu verwechseln sind die lokalen Bezirksvertretungen mit den Bezirksregierungen der fünf großen Regierungsbezirke in NRW (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster).

Kommunalwahlen und die Bezirksvertretungen

Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)

Wählbarkeit (passives Wahlrecht)

Wahlgebiet

Wahlperiode

Wahltermin

Wahl der Bezirksvertretung

Zusammensetzung der Bezirksvertretung nach der Wahl

Erläuterungen und Hinweise

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