Generalklausel für Bezirksvertretungen § 36 Abs. 5 GO NRW + § 31 Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wuppertal
Auf das Verfahren in den Bezirksvertretungen finden die, für den Rat geltenden Vorschriften entsprechende und analoge Anwendung, soweit nicht abweichende Regelungen getroffen werden.