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Bezirksvertretungen Wuppertal

Rechtsgrundlagen der Bezirksvertretungen

Generalklausel für Bezirksvertretungen § 36 Abs. 5 GO NRW + § 31 Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wuppertal

Auf das Verfahren in den Bezirksvertretungen finden die, für den Rat geltenden Vorschriften entsprechende und analoge Anwendung, soweit nicht abweichende Regelungen getroffen werden.

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