Rechtsgrundlagen
§ 37 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW
Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel; dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Die bezirksbezogenen Haushaltsmittel sollen unter Berücksichtigung der Gesamtaufwendungen und Gesamtauszahlungen der Stadt sowie des Umfangs der entsprechenden Anlagen und Einrichtungen fortgeschrieben werden.
§ 11 Absatz 3 Hauptsatzung der Stadt Wuppertal
Die Bezirksvertretungen erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der ihnen vom Rat bereit gestellten Haushaltsmittel. Über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel sollen sie allein entscheiden können.
Art der Förderung
Die Unterstützung durch die Bezirksvertretung erfolgt durch die Gewährung von Zuwendungen/ Zuschüssen in Geld und muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden (Ausnahme: Unwirksamkeit der Zuwendungsbewilligung). Sie soll die Zusammenarbeit im Stadtteil fördern, Aktivitäten von Organisationen anregen und die Zusammenarbeit untereinander fördern.
Zielgruppe
Im Stadtgebiet Wuppertal ansässige
- Vereine
- Verbände
- Schulen
- Kirchen
- Bürgerinitiativen
- andere Organisationen
werden gefördert. Alle natürlichen und juristischen Personen der vorgenannten Gruppen sind antragsberechtigt.
Alle Bezirksvertretungen haben die Möglichkeit, für verschiedene Bereiche bezirksorientierte Mittel einzusetzen, um damit beispielsweise Aktivitäten in den nachfolgenden Bereichen zu fördern
- Sportliche Veranstaltungen
- Kulturelle und sonstige Veranstaltungen.
Auch eine Förderung für die Anschaffung von Sachgegenständen ist möglich.
Bewilligungsvoraussetzungen
Antragsverfahren
Zuwendungen werden in der Regel auf Antrag gewährt.
Der Antrag ist schriftlich (auch per E-Mail) mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor der Durchführung der geförderten Maßnahme bei der für die Bezirksvertretung zuständigen Geschäftsführung der Stadt Wuppertal oder an die/den zuständigen BezirksbürgermeisterIn einzureichen.
Es gibt kein Antragsformular. Der Antrag ist grundsätzlich formlos zu stellen.
Die folgenden Angaben sollten mindestens im Antrag enthalten sein, um einen reibungslosen Bearbeitungsprozess zu ermöglichen
- Kontaktdaten (Funktion des Antragsstellers im Verein, E-Mailadresse, Telefon)
- Antragsgrund (Informationen, wofür der Zuschuss beantragt wird – konkretes Projekt)
- Art der Förderung (Bezeichnung der Maßnahme, Veranstaltung mit Ort und Datum oder Beschaffung Sachgegenstand)
- Welche Personengruppe soll von den Finanzmitteln profitieren (Klärung Zuständigkeit der Bezirksvertretung)
- Gesamtkosten (Ausgaben und Einnahmen, z. B.: Kalkulation, Kostenaufstellung oder Kostenschätzung)
- Höhe des beantragten Zuschusses
- Bankverbindung (IBAN, Kontoinhaber, Kreditinstitut)
Fristen
Die Bezirksvertretungen tagen in regelmäßigen Abständen. Der Sitzungsplan kann aus dem RIS bzw. Bürgerinformationssystem der Stadt Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab) entnommen werden. In welcher Sitzung über Ihren Antrag entschieden wird, erfahren Sie nach Antragseingang, durch die zuständige Geschäftsführung
Kosten
Es fallen keine Gebühren für den Antrag an.
Bewilligungsverfahren
Die zuständige Bezirksvertretung entscheidet über die Förderungsanträge im Rahmen der jährlich neu zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Bezirksvertretungen sind im Rahmen der Gesetze völlig frei in der Entscheidung, ob sie Budgetmittel bereitstellen wollen bzw. in welcher Höhe. Die Anträge werden in öffentlichen Vorlagen in öffentlicher Sitzung beraten. Die Entscheidung selbst wird durch Abstimmung getroffen.
Die Haushaltsmittel stehen jeweils nur für das Haushaltsjahr zur Verfügung; eine Übertragung ins nächste Jahr ist in der Regel nicht möglich. Daher bitte bei der Antragstellung darauf achten, wann das Vorhaben umgesetzt werden soll.
Von der Bezirksvertretung wird grundsätzlich nicht erwartet, dass ein Vertreter bzw. eine Vertreterin das Projekt oder die Maßnahme während der Sitzung der Bezirksvertretung mündlich erläutert. Die Teilnahme an der Sitzung, um die Beratung zur Entscheidungsfindung zu verfolgen ist daher selbstverständlich möglich, aber nicht zwingend erforderlich.
Beschließt die Bezirksvertretung eine Förderung, erhalten die Antragsteller/innen eine entsprechende schriftliche Mitteilung, den sogenannten Bewilligungsbescheid. Die Verwendung der erhaltenen Haushaltsmittel sowie die Umsetzung des geförderten Projekts muss mit schriftlichem Verwendungsnachweis nachgewiesen werden. Die Verwendung des Zuschusses ist innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung durch die Vorlage von z. B. Rechnungskopien bei der zuständigen Geschäftsführung nachzuweisen. Sollte eine Umsetzung noch nicht erfolgt sein, ist eine Zwischennachricht zu übersenden.
Der Revisionsdienst der Stadt Wuppertal hat die Befugnis, die angemessene Verwendung der Mittel zu prüfen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses.
Unwirksamkeit der Zuwendungsbewilligung
Zuwendungen können ganz oder teilweise zurückgefordert werden, soweit sie zweckwidrig verwandt worden sind oder ein verlangter Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgerecht erbracht wird.
Wird der mit der Zuwendung geförderte Zweck nicht oder nicht mehr verfolgt, erlischt zeitgleich auch der Anspruch auf Auszahlung der Zuwendung in entsprechender Höhe. Die Entscheidung hierüber trifft die Bezirksvertretung im Einzelfall.