Anträge
Der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin hat bei der Aufstellung der Tagesordnung Anträge aufzunehmen, die ihm / ihr von mindestens einem Fünftel der Mitglieder der Bezirksvertretung, einer Fraktion oder einer Gruppe schriftlich vorgelegt oder über das Ratsinformationssystem freigegeben werden.
- § 12 Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wuppertal