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Bezirksvertretungen Wuppertal

Anfragen in den Bezirksvertretungen

Kleine Anfragen

Kleine Anfragen werden vom Oberbürgermeister/ der Oberbürgermeisterin innerhalb von 21 Arbeitstagen nach dem Eingang schriftlich gegenüber den Anfragenden sowie allen übrigen Mitgliedern der Bezirksvertretung beantwortet.

Große Anfragen

Große Anfragen werden in einer Sitzung der Bezirksvertretung beantwortet. Sie sind gemäß den Maßgaben des § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wuppertal beim Oberbürgermeister bzw. Bezirksbürgermeister einzureichen. In Fällen äußerster, schriftlich zu begründender, Dringlichkeit können Große Anfragen ohne Fristeinhaltung gestellt werden.

Die Antworten auf Große Anfragen werden bis drei Stunden vor Beginn der Sitzung im Ratsinformationssystem freigegeben. Antworten auf diejenigen Großen Anfragen, die spätestens am siebzehnten Kalendertag vor der Sitzung beim Oberbürgermeister bzw. Bezirksbürgermeister eingegangen sind, werden eine Woche vor der Sitzung im Ratsinformationssystem freigegeben.

 


Rechtsgrundlagen

  • § 31 Abs. 2 Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wuppertal (Kleine Anfragen)
  • § 13 Abs. 3 + 4 Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wuppertal (Große Anfragen)

Erläuterungen und Hinweise

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