Akutberatungsstelle für Unternehmen mit besonders hohem Finanzierungsbedarf
Um von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen mit einem besonders hohen Finanzierungsbedarf möglichst schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, haben das nordrhein-westfäliche Wirtschaftsministerium, die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank NRW eine neue gemeinsame „Akutberatungsstelle
Hochwasserhilfe“ eingerichtet.
Unternehmen und Freiberufler, die unmittelbar und mittelbar von der Flutkatastrophe betroffen sind und einen Finanzierungsbedarf von mindestens 100.000 Euro haben, können sich für eine Erstberatung an folgende E-Mail wenden: Hochwasser-NRWnrwbankde
Folgende Erstangaben sollten darin enthalten sein:
- Kurzbeschreibung des Unternehmens (Sitz, PLZ, Rechtsform,
Branche, Gründungsjahr, Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl) - Finanzierungshöhe
- Kurzbeschreibung des Hochwasserschadens und Schadenshöhe
- Wesentliche geplante Maßnahmen
- Name der Hausbank
Die Finanzierung wird über die jeweilige Hausbank des Unternehmens beantragt.
Mehr Infos zur Akutberatungsstelle (Öffnet in einem neuen Tab).
Steuerliche Erleichterungen
Das Land NRW hat mit einem Katastrophenerlass über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen auf die Hochwasserschäden reagiert. Dazu gehören unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau für Wirtschaft und Privatpersonen. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden. Der Katastrophenerlass und die einzelnen steuerlichen Maßnahmen sind auf der Website der Finanzverwaltung (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar.
Regelungen zum Kurzarbeitergeld im Schadensfall
Wenn Ihr Betrieb unmittelbar von Hochwasser betroffen ist, zum Beispiel durch Überflutung, können Sie Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses anzeigen. Bei einem unabwendbaren Ereignis gilt die Anzeige für den entsprechenden Kalendermonat als erstattet, wenn sie unverzüglich erstattet worden ist. Alle weiteren Infos und Anträge bei der Agentur für Arbeit (Öffnet in einem neuen Tab).
Krediterleichterungen bei der NRW.Bank
Außerdem hat die NRW-Bank die Bedingungen für den Universalkredit um eine Soforthilfe für Hochwasserschäden erweitert, die die Instandsetzung von hochwasserbedingten Schäden erleichtern sollen. Informationen erhalten Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab). Die Beantragung soll über die Hausbanken, welche in den Katastrophengebieten teilweise ebenfalls Sonderprogramme aufgelegt haben, erfolgen.
Programm der Bürgschaftsbank für KMU
Die Bürgschaftsbank NRW (Öffnet in einem neuen Tab) unterstützt im Rahmen eines Sonderprogramms für Ausfallbürgschaften kleine und mittlere Unternehmen in NRW, die durch Hochwasser/Starkregen Schäden erlitten haben, die sie nicht aus eigener Kraft beheben können. Das Programm läuft ab sofort, zunächst befristet bis zum 31.12.2021. Neben dem Sonderprogramm bietet sie allen Unternehmen, die bereits eine Bürgschaft erhalten haben, an, über ihre Hausbank Tilgungsaussetzungen bis zum 30.06.2022 für verbürgte Kredite zu beantragen.
Weitere Infos
Informationen zum Umgang mit Hochwasserschäden finden betroffene Unternehmen auch in in einem Leitfaden des BDA zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Hochwasser (Öffnet in einem neuen Tab), einer Ausarbeitung von Unternehmer NRW zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Katastrophenfall (Öffnet in einem neuen Tab) sowie im Merkblatt der IHK NRW zum Thema Hochwasser (Öffnet in einem neuen Tab) (von 2019).