Die jüngste Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eröffnen in Zeiten steigender Energiepreise neue Möglichkeiten, Kosten erheblich zu senken und gleichzeitig Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Seit Ende August 2024 können Unternehmen Anträge auf Heizungsförderung bei der KfW-Bank stellen. Wie der Umstieg auf klimafreundliches Heizen gelingt und welche weiteren Effizienzmaßnahmen bei der energetischen Sanierung von Gewerbeimmobilien gefördert werden, darüber haben wir in einer gemeinsamen Info-Veranstaltung von Wirtschaftsförderung, NRW.BANK, dem Öko-Zentrum NRW und dem Wuppertaler Unternehmen Gebrüder Becker informiert.
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft
Seit Anfang des Jahres ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft. Jan Karwatzki vom Öko-Zentrum NRW erläuterte die geltenden, gesetzlichen Anforderungen, die sich daraus für Nichtwohngebäude ergeben. Er räumte auch mit Missverständnissen auf. So gilt zwar ab sofort, dass neue Heizungen mindestens zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Bestehende Anlagen müssen jedoch nicht ausgetauscht werden solange sie noch funktionieren. Auch Reparaturen können noch beliebig oft durchgeführt werden. Das gilt jedoch nur für Neubauten in Neubaugebieten. Betrifft in der Regel also eher Wohnimmobilien. Für Heizungen in Neubauten außerhalb solcher Neubaugebiete sowie in allen Bestandsgebäuden, gilt die 65%-EE-Pflicht erst, wenn die Fristen für die Erstellung der kommunalen Wärmepläne ablaufen. In Kommunen ab 100.000 Einwohnern ist das Ende Juni 2026.
Förderung bei Heizungstausch und weiterer Effizienzmaßnahmen
Mit Blick voraus lohnt sich die Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien schon jetzt. Zum einen, da im GEG festgelegt ist, dass Heizkessel maximal bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen. Hier weist Karwatzki auf die sprachliche Formulierung im Gesetzestext hin, wonach die Frist auch schon früher ablaufen könnte. Zum anderen laufen derzeit einige Förderprogramme, die finanziell bei der Umrüstung unterstützen. Unter dem Dach des BEG-Programms ist der Punkt „Einzelmaßnahmen“ für Unternehmen besonders interessant. Hier kann einmalig ein Zuschuss zum Ausstauch der Heizungsanlage bei der KfW beantragt werden. Dabei gilt eine Grundförderung von 30%, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt wird. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten ist nach Gebäudegröße gestaffelt. Der Experte empfiehlt den Online-Rechner des Öko-Zentrums NRW (Öffnet in einem neuen Tab), um sich einen Überblick über die individuelle Fördermöglichkeit zu verschaffen.
Neben dem Heizungsaustausch gibt es eine Reihe weiterer förderfähiger Effizienzmaßnahmen, die zur energetischen Sanierung beitragen. Etwa der Einbau neuer Fenster, die Dämmung des Dachs, eine neue Lüftungsanlage, Umstellung auf LED-Beleuchtung etc. Sie werden mit 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche berechnet und können jährlich neu beantragt werden. Der Zuschuss beträgt in der Regel 15%. Die Förderung dieser Einzelmaßnahmen werden über das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Öffnet in einem neuen Tab) abgewickelt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auch unter www.energiewechsel.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Tilgungszuschüsse für effiziente Gebäude
Die Möglichkeiten zur Fremdfinanzierung stellte Stephan Kunz von der NRW.BANK vor. Auch auf diese kann bei verschiedenen Maßnahmen zurückgegriffen werden. Etwa bei der Installation einer PV-Anlage, der Dachsanierung von Lagerhallen oder der Einrichtung von Ladestationen für E-Autos. Hierzu bietet die NRW.BANK verschiedene Programme mit unterschiedlichen Konditionen an. Darunter auch speziell auf kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtete Finanzprodukte. Das interessante: Beim „Effizienzkredit Bauen“ der NRW.BANK hängen die Konditionen der Kreditförderung mit Tilgungszuschuss von der Wirkung der Sanierungsmaßnahmen ab. Heißt, je mehr die Maßnahmen auf das Ziel der ganzheitlichen Gebäudeeffizienz einzahlen, desto höher werden die Tilgungszuschüsse. Bei einem Effizienzgebäude-Standard der Kategorie 70 beträgt der Tilgungszuschuss 10%. Bei einem Standardwert von 40 sind es 20%. Der Höchstbetrag ist hierbei auf maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche bzw. 10 Millionen Euro gedeckelt.
Best Practice bei Gebr. Becker
Einen hautnahen Einblick in die Revitalisierung einer ehemaligen Produktionsstätte zu einem modernen Kunden- und Schulungszentrum, bekamen die über 30 Gäste ebenfalls. Die Gebr. Becker GmbH (Öffnet in einem neuen Tab) hatte seinen Sitz an der Gennebrecker Straße als Veranstaltungsort zur Verfügung gestellt. Die geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Dorothee Becker berichtete den Teilnehmer*innen von den nachhaltigen Lösungsansätzen beim Marktführer für Vakuum- und Drucklufttechnologie. Mit Vakuumpumpen, Verdichtern und Luftversorgungssystemen hat sich das Unternehmen als Lieferant für den Maschinen- und Anlagenbau einen Namen gemacht. Jährlich baut der Technologiespezialist 120.000 Geräte und Systeme. Diese werden in die ganze Welt verkauft. Acht von 10 Produkten gehen ins Ausland. Die Bandbreite, wo die Geräte von Gebr. Becker eingesetzt werden, ist enorm. Wichtige Branchen sind Additive Manufacturing, die Verpackungsindustrie, Lebensmittelindustrie, Medizintechnik und viele weitere. Von Entwicklung über Produktion bis Vertrieb findet alles am Hauptsitz in Wuppertal statt. 370 Mitarbeitende sind hier beschäftigt.
Bereits 1885 wurde Gebr. Becker gegründet. Die Produktionsstätte Hölker Feld wurde im Laufe der Jahre mehrfach erweitert. Doch irgendwann sind der Ausbreitung Grenzen gesetzt. Für Heiko Schütt, Architekt und zuständig für das Gebäudemanagement, bedeutet Wachstum aber nicht automatisch Flächenerweiterung. So wurde die Aufteilung innerhalb der eigenen vier Wände optimiert. Arbeitsplätze wurden nach dem Open Office System umgebaut. So werden für zehn Mitarbeitende sieben Arbeitsplätze berechnet. Das führte zu 30% Flächeneinsparung.